Auf einer Sondersitzung des Stadtrates am 16. Juli 2014 wurde einstimmig beschlossen:
„Bis zur Sitzung der Stadtrats am 20. Oktober 2014 ist ein Konzept vorzulegen, wie die verkehrliche Entlastung Starnbergs vom Durchgangsverkehr auf der B 2 durch eine Alternative zum Entlastungstunnel verwirklicht werden kann.“
Bis heute ist dieser Beschluss nicht umgesetzt worden. Aus diesem Grund hat die Fraktion der SPD gemeinsam mit den Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CSU und UWG einen Antrag an die Bürgermeisterin gestellt, den wir nachfolgend veröffentlichen:
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtrat Starnberg
Fraktion der CSU im Stadtrat Starnberg
Fraktion Der SPD im Stadtrat Starnberg
Fraktion der UWG im Stadtrat Starnberg
Stadt Starnberg
Frau Bürgermeisterin
Eva John
Vogelanger 2
82319 Starnberg
Starnberg, den 17.11.15
Stadt Starnberg als Bauherr für Bundes- und Staatstraßen
Erforderliche Klärungen sofort herbeiführen
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
am 16. Juli 2014 fand eine Sondersitzung des Starnberger Stadtrats statt, in der folgende einstimmige Beschlüsse gefasst wurden:
- „auf Basis der Anträge vom 29.5.2014 der Fraktionen CSU, UWG, Grüne und SPD sowie von Dr. Hauser und Dr. Rieskamp in der heutigen Sitzung wird die Verwaltung beauftragt, alle bisherigen wesentlichen Anträge und Beschlüsse zu diesem Thema den Stadtratsmitgliedern zur weiteren Beratung vorzulegen.“ (Ja-Stimmen 29, Nein-Stimmen: 0)
- „Bis zur Sitzung der Stadtrats am 20. Oktober 2014 ist ein Konzept vorzule- gen, wie die verkehrliche Entlastung Starnbergs vom Durchgangsverkehr auf der B 2 durch eine Alternative zum Entlastungstunnel verwirklicht werden kann.“ (Ja-Stimmen 29, Nein-Stimmen: 0)
Diesem Beschluss (Nr. 2) wurde bis zum heutigen Tag nicht nachgekommen.
Obwohl den Starnberger Bürgern im Wahlkampf versprochen wurde, eine Umfahrung binnen sechs Jahren zu verwirklichen, ist der Projektausschuss Verkehr zu diesem Thema bislang ohne konkrete Ergebnisse auseinander gegangen. Entscheidende Fragen sind bislang nicht erörtert worden. Bis zur Entscheidung über eine Vorzugsalternative nach dem VEP und deren vertiefte Bewertung – mindestens bis etwa Mitte 2016 – ist das seitens der Stadt auch nicht in Aussicht gestellt.
Nämlich ob und inwieweit der Planung und dem Bau einer „Nord-Ost-Umfahrung“
- von der Waldkreuzung entweder nach Oberdill „ortsferne“ Variante oder
- zum Ende der A 952 bei Percha “ortsnahe“ Variante)
durch die Stadt Starnberg selbst rechtliche Hindernisse entgegenstehen.
- Die Annahme, dass es solche rechtlichen Hindernisse gibt, liegt aus folgenden Gründen nahe:
In einem neuen Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Ortsumgehung Olching wurde entschieden, dass im Ballungsraum München für die Klassifizierung einer Straße deren Netzfunktion ausschlaggebend ist. Bei der Netzfunktion einer Straße wird danach gefragt, an welche Straßenart das Projekt an seinen jeweiligen Enden anknüpft und diese damit zu einem Netz verbindet.
Die sogenannte „Nord-Ost-Umfahrung“ würde am östlichen Ende an die Autobahn anknüpfen:
- die ortsferne an die A 95 in Oberdill
- die ortsnahe an die A 952 am Ortseingang Starnberg.
Am anderen Ende erfolgt an der Waldkreuzung der Übergang zur St 2069, die zur A96 weiter leitet. Nimmt man auch die Westumfahrung in den Blick, so erweitert sich die Netzfunktion auf die B2 westlich der Stadt am Maxhofkreisel. So oder so: Die Verknüpfung erfolgt innerhalb des Autobahn-, Bundesstraßen- und Staatstraßennetzes.
Eine Ortsumgehung mit überörtlicher Verkehrsbedeutung kann aber nicht Gemeindestraße errichtet werden. Die Umfahrung müsste deshalb als Bundesstraße oder zumindest als Staatsstraße geplant und gebaut werden.
2. Ein alleiniges Handeln der Stadt Starnberg ist damit ausgeschlossen.
a) Nur dem Baulastträger steht ein subjektives öffentliches Recht auf Planfeststellung zu. Dritte haben keinen Anspruch auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens und können die Einleitung nicht erzwingen. Auch der Anstoß für ein Raumordnungsverfahren muss vom zuständigen Vorhabensträger kommen.
b) Die Stadt könnte die Rolle des Baulastträgers durch das Instrument der Sonderbaulast übernehmen. Die Begründung der Sonderbaulast erfolgt aber durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Freistaat Bayern, vertreten durch das staatliche Bauamt. Ein einseitiges Handeln einer Gemeinde ist also nicht möglich; dem Bund oder dem Freistaat kann nicht ohne seine Zustimmung eine Bundes- oder Staatsstraße aufgedrängt und das bundes- und staatliche Straßennetz verändert werden.
Für das Vorgehen über das Instrument der Sonderbaulast muss also bei Bund und Freistaat angefragt werden.
c) Eine Zustimmung ist allerdings aus zwingenden materiellrechtlichen Gründen seitens des Bundes oder Freistaats nicht möglich.
Bund und Land dürfen keine FFH-Gebiete verletzende Varianten verfolgen, wenn „das mit dem Vorhaben verfolgte Planungsziel an anderer Stelle ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen realisiert werden kann“ (Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau, Ziffer 3.3.1). Dies steht für den Planfall Starnberg bereits rechtskräftig fest.
d) Soweit eine Straßenplanung durch Bauleitplanung erfolgen soll, stößt dies zusätz lich auf das Hindernis, dass die ortsferne Trasse das Stadtgebiet verlässt und auf das Gebiet der Gemeinde Gauting ausgreift. Hier muss die Gemeinde Gauting gefragt werden, ob sie entweder eine abgestimmte parallele Bauleitplanung durchführt oder eine Änderung der Gemeindegrenze akzeptiert.
e) Soweit Bund und Freistaat dem Vorgehen im Wege der Sonderbaulast nicht zustimmen, ist Planung und Bau einer Umfahrung durch die Stadt Starnberg nicht möglich. Soweit die Gemeinde Gauting nicht mitwirkt, ist jedenfalls der Weg der Bauleitplanung versperrt.
- Die Klärung, ob diese rechtlichen Hindernisse ausgeräumt werden können, ist zwingend:
Wenn sich die Stadt nicht rechtlich in die Rolle der Maßnahmeträgerin bringen kann, so sperrt dies auch die Finanzierung: Ausgaben, die nicht der Erfüllung einer gemeindlichen Aufgabe dienen, dürfen haushaltsrechtlich nicht sehenden Auges getätigt werden.
- Wir fordern deshalb, dass die Stadt zur Klärung der dargestellten Fragen die notwendigen Schritte gegenüber dem Staatlichen Bauamt Weilheim und der Gemeinde Gauting unternimmt.
- Der Stadtrat muss wissen, ob bei der Bearbeitung dieser wichtigen Problematik diesen Fragen die notwendige Aufmerksamkeit gewidmet wird
- Der Beschluss des Stadtrates vom 16. Juli 2014 ist auch nicht durch die Beschlussfassung zum VEP erledigt oder überholt. Er enthält im Wesentlichen andere Fragestellungen und Aufträge an die Stadt. Seine Bearbeitung ist auch nicht durch den Stadtrat zurückgestellt worden.
Deshalb stellen wir den
Antrag auf Auskunft
gegenüber dem Stadtrat:
a) Welche Schritte wurden gegenüber dem Staatlichen Bauamt Weilheim unternommen, um die genannten Fragen – Straßenklassifizierung, Baulastträger, Raumordnungsverfahren, Antrag auf Planfeststellung, Finanzierung nach FAG, etc. – zu klären? Gab es dazu Gespräche? Welche Korrespondenz gibt es?
b) Welche Schritte wurden gegenüber der Gemeinde Gauting unternommen, um die Fragen einer Straßenplanung durch abgestimmte Bauleitplanung oder die Frage einer Änderung der Gemeindegrenze zu klären? Gab es dazu Gespräche? Welche Korrespondenz gibt es?
c) Welche Schritte wurden gegenüber dem Landratsamt Starnberg, der Regierung von Oberbayern, dem Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Städtetag, unternommen, um sich zu den genannten Fragen – Straßenklassifizierung, Baulastträger, Raumordnungsverfahren, Antrag auf Planfeststellung, Finanzierung nach FAG – sachverständig beraten zu lassen? Gab es dazu Gespräche? Welche Korrespondenz gibt es?
d) Welche Schritte wurden innerhalb der Stadtverwaltung unternommen, um die genannten Fragen – Straßenklassifizierung, Baulastträger, Raumordnungsverfahren, Antrag auf Planfeststellung, Finanzierung nach FAG – zu klären? Wer hat dazu die Federführung und welche Personen/Fachbereiche sind damit befasst?
e) Welche Schritte wurden unternommen, um die genannten Fragen – Straßenklassifizierung, Baulastträger, Raumordnungsverfahren, Antrag auf Planfeststellung, Finanzierung nach FAG – durch Einholung von externem rechtlichen Rat zu klären? Gab es dazu Gespräche. Welche Korrespondenz gibt es?
f) Welche Schritte wurden gegenüber dem beauftragten Planungsbüro unternommen, um die genannten Fragen – Straßenklassifizierung, Baulastträger, Raumordnungsverfahren, Antrag auf Planfeststellung, Finanzierung nach FAG – in den Planungsprozess zu integrieren?
Mit freundlichen Grüßen
Ludwig Jägerhuber Dr. Jürgen Busse
Sprecher der CSU-Fraktion Sprecher der UWG-Fraktion
Martina Neubauer Christiane Falk
Sprecherin der Fraktion B 90/Die Grünen Sprecherin der SPD-Fraktion
Liebe SPD -ler ,
hier einmal ein großes Lob , daß Ihr dieses Thema jetzt angeht ,alle angeschlssenen Interessentengruppen müssen jtzt dafür sorgen ,daß dieses Schriben möglichst allen Starnberger Bürgern zu Kenntnis gebracht wird.
Jetzt muß etwas geschehen ,sonst verzerrt die Stadtpolitik das ganze Tunnelprojekt wieder und wieder . Bitte am Ball bleiben !
F.X.Hirschbold