Gespräch im Innenministerium am 19.01.2017
Aufgrund eines Antrages von SPD, CSU, die Grünen, UWG, die Parteifreien und Bürgerliste wurde beschlossen, dass die Bürgermeisterin mit dem Innenministerium einen Gesprächstermin vereinbaren soll. Ziel des Gespräches soll sein, Klärung herbeizuführen , ob und in welchem Zeitraum Starnberg durch Alternativen zum B 2 Entlastungstunnel vom Durchgangsverkehr entlastet werden kann.
Dass die Bürgermeisterin durch diesen Mehrheitsbeschluss zu einem Gesprächstermin mit den Behörden gezwungen werden musste, ist an sich schon fast traurig.
Zu dem Gespräch erschienen die Bürgermeisterin, jeweils mindestens ein Vertreter aus JEDER Fraktion, Vertreter der Regierung von Oberbayern, des staatlichen Bauamts Weilheim und von der obersten Baubehörde. Herr Dr.Linder von der obersten Baubehörde leitete das Gespräch.
Die Behörde hat eindeutig und unzweifelhaft erklärt:
Eine Finanzierung für eine Umfahrung als Alternative zum B2-Durchgangsverkehr wird es
- Vom Bund nicht geben, also wird es auch keine Umfahrung als Bundesstraße geben
- Vom Land nicht geben, also wird es auch keine Umfahrung als Staatsstraße geben
- Vom Landkreis nicht geben, also wird es auch keine Umfahrung als Kreisstraße geben
FAZIT:
Eine Umfahrung als Alternative zum B-2 Tunnel kann es nur als von der Gemeinde Starnberg selbst finanzierte Straße geben.
Wenn es darum geht, ob der B2 Durchgangsverkehr entweder durch den Tunnel oder eine Umfahrung gelöst werden kann, ist die Frage eindeutig geklärt.
Es wird keine Alternative zum Tunnel geben, wenn es denn um die Verkehre der B2 geht.
Die Planfeststellung (also Baugenehmigung) läuft im Sommer 2018 aus. D.h. dann hat der Tunnel kein Baurecht mehr. Auf die Frage, ob es aus Sicht der Umfahrungsbefürworter taktisch klug sein könnte, das Auslaufen der Baugenehmigung abzuwarten, um dann mit einer Umfahrungsvariante als Alternative weiter zu planen, erhielten wir die deutliche und eindeutige Antwort:
Sollte die Baugenehmigung „auslaufen“, ist der Weg NICHT frei für die Umfahrung. Der Bund und der Freistaat werden den Tunnel IMMER als geplante und machbare Variante, die dann , ab Sommer 2018 , jedoch kein Baurecht mehr hat, behandeln.
Auch sehr deutlich wurde erklärt, dass, wenn eine Umfahrung überhaupt realisiert werden sollte, dies nur geht, wenn andere Verkehre als der B2- Entlastungsverkehr, davon betroffen wären. Bund und Land haben das vordringliche Interesse, die Verkehre auf der B2 zu entlasten und das machen sie nur mit dem Tunnel. Erst danach kann über eine weitere Straße gesprochen werden, die aber andere Verkehre, als die der B2 , entlasten könnte.
Die Kurzform:
Tunnel UND evtl. eine Umfahrung (für andere Entlastungen als B2 )
Oder
Gar nichts
Ganz deutlich haben die Behörden auch gemacht, dass sie von der Finanzierung des B2-Tunnels ausgehen und der Bau beginnen könnte, wenn der Starnberger Stadtrat sich bis spätestens Pfingsten deutlich für eine Umsetzung des B-2 Tunnels ausspricht. Eine Verlängerung der Baugenehmigung um 5 Jahre braucht einen gewissen Vorlauf und hat muss vorbereitet werden. Sollte Starnberg diese Entscheidung bis Pfingsten nicht für den Bau des B2 Tunnels fällen, wird die Verlängerung der Baugenehmigung von den Behörden NICHT beantragt werden.
Die zeitlichen Zeiträume für die Umsetzung sind schwer einzuschätzen, es wurde aber folgendes gesagt:
Der Tunnel wird bei einer positiven Entscheidung des Starnberger Stadtrates umgesetzt. Baubeginn ca. in 2-3 Jahren.
Eine ergänzende Entlastung für andere Verkehre auf einer noch festzulegenden Trasse wird, wenn es keine Hindernisse (Umweltschutz / Klagen / bauliche Schwierigkeiten ) gibt, mindestens 10 Jahre brauchen.
Mein persönlicher Eindruck ist:
Die Belastung in Starnberg wird durch zwei ganz unterschiedliche Verkehre belastet.
B2-Verkehr und die Verkehre, die z.B. über die Hanfelder Straße in die Stadt fließen.
Der B-2 Verkehr wird NUR über den Tunnel entlastet werden können. Die oberirdische Straße wird nach dem Bau des Tunnels als Gemeindestraße abgestuft und kann von der Gemeinde umgestaltet werden (B2 ist unterirdisch).
Die anderen Verkehre können evtl. durch eine noch festzulegende Umfahrung entlastet werden. Wenn wir dem B2-Tunnel zustimmen, können wir sofort mit den Vorbereitungen für die Prüfung einer Umfahrung beginnen (also die Verkehrsbedeutung herausfinden), weil dann der Weg wieder frei sein könnte für eine Staatsstraße in Sonderbaulast, wenn sich herausstellt, dass damit weitere, andere Verkehre aus der Stadt herausgebracht werden könnten.
Nach diesem Gespräch stellt sich die Frage nicht mehr
Tunnel oder Umfahrung.
Ganz eindeutig wurde erklärt, es gibt diese Alternative überhaupt nicht.
Wenn, dann kann nur gefragt werden
Keine Lösung ODER Tunnel und evtl. Umfahrung (für andere Verkehre als B2-Verkehr),
Die Fraktion der SPD, Christiane Falk und Tim Weidner, werden sich eindeutig für den Bau des Tunnels aussprechen und werden sich aber genauso dafür einsetzen, die notwendigen Untersuchungen einzuleiten, die die Behörden aufgezeigt haben, um eine Entlastung für die anderen Verkehre zu finden, die Starnberg belasten.
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