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Nach dem Erfolg des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ wird derzeit im Bayerischen Landtag das Gesetzespaket zum Natur- und Artenschutz beraten. Alle sind aufgerufen auch vor Ort mehr für den Artenschutz zu tun – nicht nur die Landwirte, sondern auch die Kommunen mit ihren Bürgerinnen und Bürgern. Nötig sind konkrete Regelungen – Appelle reichen nicht mehr aus. Daher hat die SPD-Stadtratsfraktion ein 7-Punkte-Programm für den Artenschutz erarbeitet. Dieses Programm wird den Gremien des Stadtrates und dem Lenkungskreis der lokalen Agenda 21 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Nach Ansicht des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Tim Weidner soll die Stadt Starnberg “hier vorbildlich vorangehen”. Das sind die Forderungen:

Mehr Streuobstwiesen

Leider ist auch im Landkreis Starnberg ein erheblicher Artenschwund zu verzeichnen. Insbesondere Insekten sind gefährdet, weil sie keinen ausreichenden natürlichen Lebensraum mehr zur Verfügung haben. Daher sollen städtische Grundstücke, die dafür geeignet sind, in Blühobstwiesen umgewandelt werden. Die Stadtverwaltung soll beauftragt werden, dem Stadtrat einen entsprechenden Plan vorzulegen. Dieser Plan ist mit den Akteuren vor Ort, wie Bund Naturschutz und den Gartenbauvereinen, abzustimmen.

Mehr Blühwiesen und Blühstreifen

Zudem wird die Verwaltung beauftragt, dem Stadtrat einen Plan vorzulegen, welche Grundstücke (über die bereits bestehenden Flächen hinaus) in Blühwiesen und Blühstreifen umgewandelt werden können. Denn auch die Kommunen sind in der Pflicht, die Anstrengungen für den Artenschutz zu verstärken.

Mehr Trockenmauern – mehr Totholzhaufen – mehr Insektenhotels 

Die Verwaltung wird beauftragt, den zuständigen Gremien des Stadtrates vorzustellen, wo auf dafür geeigneten städtischen Grundstücken neue Trockenmauern sowie Totholzhaufen errichtet und Insektenhotels aufgestellt werden können. Denn sie bieten gefährdeten Pflanzen- und Tierarten einen neuen Lebensraum.

Biotope besser vernetzen

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat einen Plan vorzulegen, wo und mit welchen Maßnahmen die Biotope auf dem Gebiet der Stadt Starnberg besser vernetzt werden können. In seinem beeindruckenden Buch „Die Starnberger Biotope“ zeigt Hans-Jochen Iwan auf, wieviele herausragende Biotope sich auf dem Gebiet der Stadt Starnberg befinden. Es kommt aktuell darauf an, diese Biotope nicht nur zu schützen, sondern – im Sinne des Artenschutzes – besser zu vernetzen.

Gewässerstreifen verbreitern und Bäche freilegen

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat einen Plan vorzulegen, wo Gewässerstreifen, die sich im Eigentum der Stadt befinden, über die Vorgaben des Gesetzes hinaus verbreitert werden können und wo Bäche freigelegt werden können, die derzeit noch kanalisiert sind, da beide Maßnahmen wichtige ökologische Verbesserungen sind. Sie dienen dem Schutzgut Wasser und dem Artenschutz.

Kommunales Programm zur Begrünung von Dach-, Fassaden- und Entsiegelungsflächen  

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat einen Plan vorzulegen, bei welchen städtischen Liegenschaften Dächer, Fassaden und Entsiegelungsflächen begrünt werden können. Da die Begrünung von Dächern und Fassaden den Schallschutz, die Wärmedämmung und die Hitzeabschirmung von Gebäuden verbessert. Zudem werden durch die Begrünung die Umwelt- und Klimaeinflüsse abgemildert. Die Begrünung führt zu einer besseren Luftqualität und zu einem besseren Mikroklima in der Stadt. Darüber hinaus bietet die Begrünung einen Lebensraum für Tiere und entspricht damit dem Ziel, das Artensterben einzudämmen.

Eindämmung von Steingärten

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob in neuen Bebauungsplänen eine Pflicht zur Begrünung von Vorgärten und das Verbot einer Versiegelung der Fläche aufgenommen werden kann. Schließlich wird durch reine Steingärten den Insekten der natürliche Lebensraum entzogen. Die Stadt Starnberg sollte daher darauf hinwirken, dass dieser Lebensraum erhalten bleibt.