Es war eine klare Forderung aus der Bürgerversammlung: Dort wurde ein Antrag auf Erlass einer Satzung mehrheitlich angenommen, die das Ziel hat, eine Zweckentfremdung und den Leerstand von Wohnraum in Starnberg künftig zu verhindern. Begründet wurde der Antrag mit Artikel 106 der Bayerischen Verfassung: “Jeder Bewohner Bayerns hat einen Anspruch auf eine angemessene Wohnung” und dem Artikel 158 zur Sozialbindung des Eigentums: “Eigentum verpflichtet gegenüber der Gesamtheit. Offenbarer Mißbrauch des Eigentums- oder Besitzrechts genießt keinen Rechtsschutz”. Lediglich die Fraktionen von SPD und Grünen sowie zwei weitere Stadträte aus UWG und BLS (Frau Wahmke und Herr Mignoli) sind dem Bürgerantrag gefolgt – CSU, FDP, WPS, BMS sowie die anderen Mitglieder von UWG und BLS leider mehrheitlich nicht.
SPD-Stadtrat Tim Weidner hat in der Stadtratsdebatte darauf hingewiesen, dass Wohnungen in Starnberg “ein knappes Gut sind. Viele Bürgerinnen und Bürger suchen verzweifelt eine Wohnung”. Sie hätten ein Anrecht darauf, dass die Stadt alle Möglichkeiten nutzt, um Leerstand und Zweckentfremdung von Wohungen zu verhindern. In manchen Fällen würde vielleicht die Drohung mit der Zweckentfremdungssatzung schon ausreichen, damit Bewegung in die Angelegenheit komme. Eine Sicherheit, dass bei einem Wohnungsleerstand über längere Zeit hinweg nichts passiert, dürfe es nicht geben. Weidner verwies dabei auf eine Villa zwischen Schloss und Rathaus, die seit vielen Jahren leer steht und dem Freistaat Bayern gehört.
Die Stadtverwaltung lehnt eine Zweckentfremdungssatzung wegen des damit verbundenen Verwaltungsaufwands ab. Die konservativen Kräfte im Stadtrat erklärten, dass durch die Statzung keine neuen Wohnungen gebaut werden und man die Eigentümer, die Wohnungen leer stehen lassen, nicht gängeln wolle – so die CSU. Doch das Argument der Christsozialen ist nicht sinnvoll, denn bei der Zweckentfremdungssatzung geht es überhaupt nicht um den Neubau von Wohnungen, sondern um den jahrelangen Leerstand von bereits bestehenden Wohnungen.
Zum Neubau von Wohungen und zur Sicherstellungen von bezahlbaren Wohnraum hat die SPD-Fraktion auch in dieser Amtszeit des Stadtrat zahlreiche Anträge mit konkreten Maßnahmen zur Lösung der drängenden Wohnungsnot in der Stadt eingebracht. Dazu bedarf es vor allem eines verstärkten sozialen Wohnungsbaus. Hierfür hat die SPD-Stadtratsfraktion beantragt, den sozialen Wohnungsbau durch den Aufbau einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft zu stärken. Die SPD setzt sich für das kommunale Vorkaufsrecht ein, um eine Versorgung mit preiswertem Wohnraum zu ermöglichen. Das genossenschaftliche Bauen soll stärker gefördert werden. Eine weitere Voraussetzung für bezahlbares Wohnen sind bezahlbare Grundstücke. Die Starnberger SPD ist die treibende Kraft für eine sozial gerechte Bodennutzung. Über den entsprechenden SPD-Antrag wurde im Stadtrat noch nicht abschließend entschieden. Darüber hinaus fordert die SPD in der Stadt Starnberg ein weiteres Einheimischenprojekt. Dieser SPD-Antrag wurde mittlerweile vom Stadtrat einstimmig angenommen: siehe den nachfolgenden Artikel.
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