Gestern hat die Bürgermeisterin vor dem Verwaltungsgericht München wieder einen Rechtsstreit verloren. Sie hatte dem „Starnberger Boten“ verweigert, Sitzungsunterlagen zuzusenden. Der Starnberger Bote, vertreten durch Peter Riemann, hat darauf Klage eingereicht und gewonnen. Zukünftig müssen auch dem Starnberger Boten die Sitzungsunterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
Wer berät eigentlich die Bürgermeisterin juristisch?
Schon die Tatsache, dass sich eine Bürgermeisterin erlaubt, die Pressefreiheit selbst zu definieren, zeigt doch ihre fragwürdige Haltung zur Transparenz. Hinzu kommt, dass der Stadtrat über die eingereichte Klage nicht informiert wurde.
Was befürchtet sie eigentlich, wenn sie die Sitzungs-Unterlagen genau so wie an Süddeutsche und Merkur auch an kleine „Anzeigenblätter“ gibt?
Oder ist der Arbeitsaufwand zu groß, eine mail mehr zu versenden?
Und warum bekommt Frau Irlbauer, eine freie Journalistin mit einem Privat-Blog, die Sitzungsunterlagen?
Warum bekommt dann Thorsten Schüler mit seinem Blog „DrThosch“ nicht sie Sitzungsunterlagen?
Das klare Urteil, dass Presse nicht individuell beurteilt werden darf und ein sehr hohes schützenswertes Gut ist, hat die Bürgermeisterin ein weiteres Mal in die Schranken gewiesen. Doch wird sie daraus Konsequenzen ziehen und ihre Haltung in Sachen „TRANSPARENZ“ überdenken?
Information und die Freiheit, informieren zu können und zu dürfen, war bisher für uns alle eine Selbstverständlichkeit. Dass dieses Recht vor Gericht erstritten werden muss, ist eine Neuheit. Das Gericht hat im Sinne der Pressefreiheit entschieden. Eine Niederlage für die Bürgermeisterin – ein Gewinn für Starnberg.
Besonders merkwürdig, das fast manische Beharren der Rathauschefin trotz eindeutiger Stellungnahme der Rechtsaufsicht am Landratsamt vorbei mit einem eigenem Juristen gegen erkennbares Recht (hier auf Gleichbehandlung) vorzugehen.
Nach wie vor, werden keine Unterlagen versandt, vemutlich will die Bürgermeisterin die schriftliche Urteilsbegründungen abwarten. Man kann ja nie wissen, ob nicht vielleicht doch noch…
Inzwischen ist die Frist zur Berufung abgelaufen und nichts ist passiert. Immerhin weiß man nun noch besser, dass auch Gerichtsurteile und das Grundgesetz der Starnberger Rathauschefin kalt am Popo vorbeigehen…