Liebe Besucherin, lieber Besucher,
ein herzliches Willkommen auf den Internetseiten der SPD in der Stadt Starnberg! Informieren Sie sich über die Aktivitäten des Ortsvereins und der Stadtratsfraktion. Unsere Demokratie lebt vom Austausch von Meinungen, daher freuen wir uns ganz besonders über Ihre Diskussionsbeiträge und Kommentare.
Ihre Starnberger SPD
Aktuell
In der letzten Stadtratssitzung am 30.5.2016 war die fehlende Transparenz fast das Schlüsselwort. Immer wieder, durchgehend durch alle Tageordnungspunkte, wurde mehr Transparenz, mehr Kommunikation, mehr Information von der Bürgermeisterin verlangt.
Frau John aber zieht es vor, im Alleingang Fakten zu schaffen.
Ob nun die Umkehr der Einbahnregelung in der Rheinlandstraße.
Ob nun die Einbahnstraßenregelung in der Wittelsbacherstraße als Einzelmaßnahme heraus aus einem Konzept, das noch nicht einmal beschlossen ist.
Ob nun der Verkauf des Wangener Weihers.
Darüber hinaus gibt es eine ganze Reihe von Entscheidungen im Bauamt, die Frau John ohne Einbindung des Stadtrates trifft, weil es die neue Geschäftsordnung ihr so erlaubt.
Wir Stadträte erfahren oft selbst erst aus der Zeitung, was Frau John wieder entschieden hat. Dabei übergeht Sie Anordnungen des Landratsamtes und ignoriert demokratische Prozesse.
So wird die Öffnung der Wittelsbacher Straße nur „halb“ umgesetzt. Frau John hat einfach allein entschieden, dass die kleine Abbiege-Zufahrt aus der Hauptstraße in die Wittelsbacher Straße weiterhin geschlossen bleibt. Warum? Das weiß nur sie allein.
Wir bleiben dran – vor allem die Hintergründe zum Verkauf des Wangener Löschweihers müssen noch aufgeklärt werden.
„Eine lebendige Demokratie setzt informierte Bürgerinnen und Bürger voraus, die sich aktiv engagieren. Wir machen uns stark für transparentes politisches Handeln, das eine Beteiligung aller an den Entscheidungen über die Zukunft unserer Stadt ermöglicht“.
Das ist übrigens wortwörtlich ein Zitat von der BMS-Homepage unserer Bürgermeisterin. Aber nichts davon ist wahr.
Der Haushaltsplan ist das wichtigste politische Steuerungsinstrument für den Stadtrat. Die Beschlussfassung über den Haushaltsplan gehört zu den nicht übertragbaren Angelegenheiten. D. h. der Rat kann diese Aufgabe nicht der Bürgermeisterin übertragen, der Rat muss darüber entscheiden und benötigt für diese Entscheidung umfangreiche Informationen und Beratungen im Vorfeld.
Der Rat muss auch darauf bestehen, dass er dieser Verpflichtung nachkommen kann.
Jetzt wurde aber dieser Haushalt beschlossen werden nach einer einzigen Vorstellung im Hauptausschuss.
Die Intransparenz dieses mehr als 300 Seiten starken Werkes rührt aber nicht nur aus den fehlenden Vorberatungen, auch Fragen, die gestellt wurden, sind bis heute nicht beantwortet, wie
- Die Ausgaben in Höhe von EUR 40.000,– für den Wangener Löschweiher wurden nicht im Verhältnis zum Ertrag und den vertraglichen Verpflichtungen aus dem Verkauf erläutert.
- Die Kostenentwicklung des Hallenbades im Vergleich zur Kostenplanung wird uns verweigert.
- Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken im Finanzplan in Höhe von knapp 12 Millionnen wurden bisher nicht detailliert dargestellt.
Die anscheinend sinkende Verschuldung von rund 17 Mio auf 15,4 Mio (als ein Minus von 1, 6 Mio ) wird finanziert durch eine Rücklagenentnahme in Höhe von 13,24 Mio.
Die zum Teil mühsam ersparte Rücklage, die zu einem großen Teil aus dem Verkauf der Kanäle generiert wurde, wird in einem Jahr mit „Kleinkram“ zur Dorfverschönerung verfrühstückt. Für
– Rüttewege, die keiner braucht
– Verkehrsinseln, die die Feuerwehr behindern
– einen Schulbusersatz, der mehr kostet als das Original
Darüber hinaus fehlen im Finanzplan Mittel für
Gebäude Bahnhof See
hier muss doch endlich saniert werden
Bayerischer Hof
hier wird uns der Brandschutz in nächster Zukunft finanziell binden. Kein Cent im Finanzplan
Seeanbindung
Egal, welche Form der Seeanbindung in den nächsten Jahren realisiert wird…
. die vertraglich festgelegte
– oder eine kleine Seeanbindung mit dem Risiko des Schadensersatzes
Bis 2019 müssen auf jeden Fall Mittel für dieses Vorhaben geplant werden.
UND
Keine Mittel in der Planung bis 2019 für eine Umfahrung.
Die Chance für die Mehrheit in diesem Stadtrat wird nicht genutzt. Ob nun ortsnah oder ortsfern. Nach Aussage der Bürgermeisterin hat keine der Varianten eine Chance in den Bundesverkehrswegeplan bis 2030 zu kommen. Sie muss also in kommunaler Bauträgerlast finanziert werden. D.h. wir werden in Vorleistung gehen. Zumindest in den ersten Jahren der Bauplanungen, d.h. bis 2019. Doch kein Cent ist hierfür geplant.
Wir sind von einem soliden und transparenten Haushalt weit entfernt.
Die Fraktion der SPD hat diesem Haushalt aus den vorgenannten Gründen nicht zugestimmt. Mit nur einer Stimme Mehrheit, nämlich mit ihrer eigenen Stimme, hat Frau John den Haushalt durchgeboxt.
Ende April 1945 wurden zehntausende Häftlinge aus dem KZ Dachau und seinen Außenlagern Richtung Oberland getrieben. An dieser Stelle vor dem Landratsamt, wo seit 1994 das Mahnmal des Bildhauers Hubertus v. Pilgrim an die mehr tot als lebendigen Menschen dieses Todesmarsches erinnern soll, gedachte Vize-Landrat Tim Weidner an das unvorstellbare Leid Weiterlesen
Der Verkauf des Wangener Löschweihers lässt viele Fragen unbeantwortet. Auf Fragen antwortet die Bürgermeisterin nicht. Akteneinsicht wurde Christiane Falk verwehrt. Nun bekommen wir Unterstützung. Die CSU stellt mit uns gemeinsam folgenden Antrag:
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
der Verkauf des Wangener Löschweihers im Jahr 2015 durch die Stadt Starnberg an einen Privateigentümer wurde ohne Beteiligung des Stadtrates vollzogen. Einzelheiten des Verkaufs sind dem Stadtrat bislang nur am Rande oberflächlich berichtet worden. Frau Falk, SPD, hatte auf Ihre Bitte hin keine Akteneinsicht erhalten.
Im aktuellen Haushaltsentwurf der Stadt Starnberg sind unter der Kostenstelle “Feuerwehr” 40.000 Euro für den nunmehr in privater Hand befindlichen Löschweiher eingestellt.
Um über diese Kostenposition befinden zu können und um der Kontrollpflicht nach Art. 30 Abs. 3 der Gemeindeordnung nachkommen zu können, beantragen die Fraktionen der SPD und der CSU, den Stadtrat umfänglich zu Einzelheiten des Verkaufes zu informieren, insbesondere zu den Themen:
– Verbriefte Grunddienstbarkeiten
– Kaufpreis und das vorgeschaltete Kaufpreisermittlungsverfahren, Vorlage des Kaufvertrages
– Darlegung der Gründe für den Verkauf
– Gründe für die Übernahme der Unterhaltsverpflichtung trotz Abverkaufs
– Wertausgleich für die übernommene Unterhaltsverpflichtung
– Sicherung des Verfügbarkeit des Weihers für Zwecke der Feuerwehr
– Aktuelle bauplanungsrechtliche Situation des Grundstückes mit Weiher und evtl. Bauplanungen des Eigentümers
Außerdem beantragen die oben genannten Fraktionen, dem Stadtrat, vertreten durch jeweils einen Vertreter/Vertreterin aus allen Fraktionen in einem gemeinsamen Termin oder in Einzelterminen Einsicht in alle Akten zu geben, die den Verkauf des Weihers betreffen.
Mit Bezug auf die angehenden Haushaltsberatungen bitten wir um schnellstmögliche Behandlung im zuständigen Gremium.
Gez. Christiane Falk
SPD Fraktionsvorsitzende
Stadtrat Starnberg
Gez. Stefan Frey
Stv. CSU-Fraktionsvorsitzender
Stadtrat Starnberg
Wir haben folgenden Antrag bei der Stadt Starnberg eingereicht:
Die Stadt Starnberg ist einerseits in erheblichem Umfang durch Luftschadstoffe und Straßenlärm belastet. Andererseits sollte Starnberg, aus Sicht der SPD, ein Vorreiter bei der Energiewende und beim Klimaschutz sein. Daher beantragt die SPD-Stadtratsfraktion – in Ergänzung zum kommunalen Förderprogramm für Energiesparmaßnahmen – in einem weiteren Schritt nun, nach dem Vorbild der Stadt München, ein Förderprogramm „Starnberg e-mobil“ einzuführen.
Danach können gemeinnützige Organisationen, Gewerbetreibende und Freiberufler, die ihren Sitz in Starnberg haben, beim Kauf eines neuen vierrädrigen Elektroautos einen Zuschuss in Höhe von € 4000,- erhalten. Der Kauf von neuen zwei- und dreirädrigen E-Fahrzeugen wird mit 25 % der Nettokosten, höchstens mit € 500,- pro Pedelec bzw. Elektroroller und höchstens mit € 1000,- pro Lastenpedelec bezuschusst.
Privathaushalte und Gewerbetreibende erhalten bei der Installation einer Ladestation einen Zuschuss in Höhe von 20 % der Nettokosten – höchstens jedoch € 1500,-.
Aus unserer Sicht handelt es sich um eine geeignete Maßnahme für den Klimapakt im Landkreis Starnberg.
Mittel in Höhe von € 30 000,- sind in den Haushalt einzustellen. Um Beratung und Beschlussfassung in den zuständigen Gremien des Stadtrats wird gebeten.