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Aktuell
Das historische Bahnhofsgebäude am See ist ein bedeutendes Baudenkmal sowie ein eindrucksvolles Wahrzeichen und die Visitenkarte der Stadt Starnberg. Bisher gehörten das Projekt „Seeanbindung“ und die Zukunft des Bahnhofgebäudes am See untrennbar zusammen. Da – nach Aussage der Stadtverwaltung – bei der Seeanbindung frühestens im Jahre 2030 mit einem Baubeginn zu rechnen ist, kann nach Ansicht der SPD eine grundlegende Entscheidung zum Bahnhofsgebäude nicht mehr länger offen gehalten werden. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Bahn erfolgt der Baubeginn für die Seeanbindung und damit die Sanierung des Seebahnhofs sogar noch wesentlich später als 2030. Daher hat die SPD-Stadtratsfraktion den Antrag „Sanierung des Bahnhofgebäudes am See – jetzt!“ zur Beratung und Beschlussfassung in den Stadtrat eingebracht:
Danach soll das Gebäude Bahnhof am See möglichst rasch durch die Stadt Starnberg saniert sowie auf den Stand der Zeit gebracht und eine barrierefreie Gestaltung erreicht werden. Die notwendigen finanziellen Mittel sind in den Haushalt für das Jahr 2020 und die Folgejahre einzustellen. In Abstimmung und fachlicher Begleitung durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege soll sich die Stadt Starnberg um Mittel aus dem Entschädigungsfonds für historische Baudenkmäler in Bayern bemühen, der vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst verwaltet wird. Ebenso bemüht sich die Stadt um Mittel aus dem gemeinsamen von Bund und Land aufgelegten Städtebauförderprogramm „Stadtumbau“, mit dem Stadtkerne aufgewertet, städtische Infrastruktur angepasst, soziale Infrastruktur ausgebaut und Gebäude mit baukultureller Bedeutung erhalten werden sollen. Weitere Fördermöglichkeiten, beispielsweise durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, sind zu prüfen. Das bisher erfolglose Interessenbekundungsverfahren mit dem Ziel, einen Investor/Betreiber zu finden, wird nicht weiter verfolgt. Der Seebahnhof soll – nach erfolgter Sanierung – in kommunaler Verantwortung als Bürger- und Kulturbahnhof mit neuem Leben gefüllt werden. Die SPD-Stadtratsfraktion schlägt dabei für die künftige Nutzung folgende drei Bereiche vor:
- Bahnhofsbuchhandlung (zur Miete – wie bisher),
- Wartesaal für allerhöchste Herrschaften: Raum für Trauungen und Empfänge sowie kultureller Treffpunkt (für Lesungen, Konzerte, Ausstellungen, Vorträge, Symposien etc.). Mit Mieteinnahmen kann teilweise gerechnet werden. Die SPD-Fraktion geht davon aus, dass der Wartesaal künftig, stärker als bisher, die Funktion des kleinen Saals der Schlossberghalle erfüllt. Dieser kann dann häufiger vermietet werden.
- Die weiteren Bereiche im Obergeschoss dienen als Begegnungszentrum für die Bürgerschaft, als Ausweichmöglichkeit für den weiteren Platzbedarf der VHS sowie als Anlaufstelle für die zahlreichen Starnberger Vereine, die einen Raumbedarf haben. Auch hier kann teilweise mit Mieteinnahmen gerechnet werden.
Sollte die Stadt Starnberg den Zuschlag für die Landesgartenschau bekommen, könnte man das Bahnhofsgebäude in diesem Zeitraum zum Teil als Informationszentrum für die Landesgartenschau nutzen. Da gibt es ebenfalls einen Antrag der SPD-Stadtratsfraktion: www.spd-starnberg.de/wie-weiter-mit-der-seeanbindung-eine-landesgartenschau-fuer-starnberg/. Hierzu hat der Stadtrat beschlossen, dass die Geschäftsführung der Landgartenschau GmbH nach Starnberg eingeladen wird, um gemeinsam darüber zu beraten, ob ein derartiges Projekt am Nordufer des Starnberger See durchgeführt werden kann.
Als Begründung für den aktuellen SPD-Antrag zum Seebahnhof führt Stadtrat Tim Weidner aus: “Das Gebäude ist ein Musterbeispiel für die Architektur jener Zeit und prägt das Erscheinungsbild Starnbergs. Mit dem Bahnhof am See hat die Stadt Starnberg einen einzigartigen Schatz ihrer Geschichte, ihrer Kultur und Identität, der dringend sanierungsbedürftig ist. Reparaturen reichen nicht mehr aus, um dieses bedeutende Baudenkmal zu erhalten. Der Umgang der Stadt Starnberg mit ihrer historischen Bausubstanz hat Vorbildcharakter. Umfassende Instandsetzungsmaßnahmen sind nun die Aufgabe der Stadt, um dieses historische Erbe für die nachfolgenden Generationen zu erhalten. Jetzt gilt es, das Alte mit neuen Aufgaben zu verbinden und lebendig zu halten.”
Seit dem Jahr 2002 beschäftigt den Starnberger Stadtrat immer wieder die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets jenseits der Garmischer Autobahn in Schorn. Die SPD war immer bereit, eine maßvolle Weiterentwicklung mitzutragen – insbesondere sollte dort, aus Sicht der Sozialdemokraten, ein Handwerkerhof und eine Erweiterung für das heimische Gewerbe erfolgen. Wäre der Stadtrat dem sozialdemokratischen Weg gefolgt, wären wahrscheinlich keine Betriebe – mangels Erweiterungsmöglichkeit – aus dem Stadtgebiet abgewandert und es würde seit Jahren mehr Gewerbesteuer fließen.
Doch eine große Mehrheit im Stadtrat verfolgt ein anderes Ziel: In Schorn soll ein Großgewerbegebiet entstehen. Daher wird ein Herausnahmeverfahren aus dem bestehenden Landschaftsschutzgebiet “Starnberger See-Ost” betrieben, damit im Anschluss ein Teil einer 47 Hektar großen Fläche mit bis zu 25 Metern hohen Gewerbegebäuden bebaut werden kann. Der Kreistag muss – auf Antrag der Stadt Starnberg – über die Herausnahme aus dem Landschaftsgebiet entscheiden und das wird seitens der SPD-Kreistagsfraktion auf Grund der gewaltigen Dimensionen abgelehnt. Die SPD will kein Großgewerbegebiet in Schorn und verlangt mehr Augenmaß bei der Ausweitung von neuen Gewerbeflächen im Landkreis. Ein entsprechender Antrag der SPD-Kreistagsfraktion wurde hierzu im Frühjahr 2019 im Kreistag gestellt und in den Grundzügen auch angenommen: www.spd-kreis-starnberg.de/gewerbeflaechen-entwickeln-lebensqualitaet-bewahren-landschaft-schuetzen-und-infrastruktur-optimieren/.
Folgende Gründe sprechen, nach Meinung der Sozialdemokratie, zusätzlich gegen das Großgewerbegebiet: Es sollen im Endausbau 3500 bis 4000 neue Arbeitsplätze entstehen. Doch im Landkreis herrscht Vollbeschäftigung, offene Stellen sowie Ausbildungsplätze können nicht besetzt werden, der Fachkräftemangel wird durch ein Großgewerbegebiet weiter verschärft und gefährdet bestehenden Betriebe.
Die soziale Infrastruktur ist in Gefahr, weil schon jetzt bezahlbare Wohnungen fehlen. Seit Jahren besteht im Landkreis Starnberg ein extremes Missverhältnis zwischen der Ausweisung neuer Gewerbeflächen und dem Bau neuer Wohnungen. Nach Auffassung der SPD kann es nicht die Aufgabe der Kreispolitik sein, die Wohnungnot durch ein Großgewerbegebiet noch größer zu machen, als sie ohnehin schon ist. Vize-Landrat Tim Weidner fand im Stadtrat und Kreistag deswegen deutliche Worte: “Noch ist Zeit, diesen Irrweg zu verlassen!”
Durch ein Großgewerbegebiet wird noch mehr Verkehr in den Landkreis gezogen, obwohl die Verkehrsinfrastruktur jetzt schon überfordert ist. Die täglichen Lieferverkehre werden von der Stadtratsmehrheit außer Acht gelassen. Bei der Lage von Schorn und den heute üblichen modernen Arbeitszeitmodellen ist eine vernüftige Anbindung für die Mitarbeiter – aber auch für die Kunden – durch den ÖPNV nicht vorstellbar. “Das ist in Zeiten des Klimaschutzes und der Energiewende der falsche Weg”, so Weidner. Sein Fazit: “Die SPD ist die Stimme der Vernunft, denn sie sorgt für die wirtschaftliche Weiterentwicklung des Landkreises. Ein kategorisches Nein, wie von den Grünen, halten wir für falsch, denn Schorn ist ein bereits bestehendes Gewerbegebiet an einem Autobahndreieck. Aber einer völlig überdimensionierten Planung stellen wir uns entgegen.”
Die Stadt Starnberg hat sich durch Beschlüsse des Stadtrates zu den Klimaschutzzielen und zur Energiewende, und somit zur vollständigen Versorgung mit erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2035, verpflichtet. Damit es nicht bei Lippenbekenntnissen bleibt, wurde erstmals für den städtischen Haushalt des Jahres 2010 der Entwurf eines kommunalen Förderprogramms zur Unterstützung der Energiewende und des Klimaschutzes vorgelegt und die entsprechenden Haushaltsmittel beantragt. Nachdem dieser Antrag 2010 noch an einer Mehrheit im Stadtrat scheiterte, hatte der gleichlautenden Antrag der SPD-Stadtratsfraktion für das Jahr 2011 dann Erfolg. Seitdem wird das Förderprogramm durch den Agenda-Arbeitskreis Energie und die Stadtverwaltung weiterentwickelt und kontinuierlich verbessert.
Jährlich stellt die Stadt seitdem 100 000,- Euro bereit. Im vergangenen Jahr konnten 11 Anträge bewilligt und dafür Mittel in Höhe von 84 000,- Euro zugesagt werden. Die nicht abgerufenen Mittel werden stets auf das Folgejahr übertragen. Einstimmig hat nun der Stadtratsausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität beschlossen, dass das Programm auch im Jahr 2020 fortgesetzt wird. Mit dem Förderprogramm wird ein Anreiz gesetzt, damit im privaten Gebäudebestand mehr energetisch saniert wird. Gefördert werden bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Maßnahmen zur Heizungsmoderniesierung. Informationen, Ansprechpartner sowie die Richtlienien und das Antragsformular finden Sie hier: www.starnberg.de/wirtschaft-planen-bauen/energie-und-umwelt/foerderprogramm/
“Eine energetische Gebäudesanierung ist eine sinnvolle Zukunftsinvestition, weil sie Jahr für Jahr zu Einsparungen führt. Leider ist beim privaten Gebäudebestand im Landkreis Starnberg die jährliche Sanierungsquote noch zu gering. Daher bitte ich die Hausbesitzer: Werden Sie dort, wo es Ihnen möglich ist, für den Klimaschutz aktiv und nutzen Sie die Fördermöglichkeiten”, so der Stellvertretende Landrat Tim Weidner in der Ausschuss-Sitzung. Lesen Sie hierzu bitte auch: www.spd-kreis-starnberg.de/klimaschaedlich-jede-zweite-heizung-im-landkreis-arbeitet-ineffizient/
Es ist eine der entscheidenden Fragen für die Stadt Starnberg: Wie geht es nach dem Scheitern des Mediationsverfahrens weiter mit dem Jahrhundertprojekt “Seeanbindung”? Nach Ansicht der Stadtverwaltung kann frühestens im Jahr 2030 mit der Neugestaltung des Areals rund um den Bahnhof See begonnen werden(!) – sofern man sich doch noch gütlich mit der Bahn irgendwie einigt. Bis dahin soll dort der desolate Zustand so bleiben, wie er jetzt ist. Aus Sicht der SPD ist das “ein Alptraum”, so Stadtrat Tim Weidner in der Sitzung des Stadtrats am 18. Juli 2018: “Die Stadt dreht sich jahrelang im Kreis und es kommt dabei nichts sinnvolles heraus. So kann es nicht weiter gehen! Wir brauchen mehr Mut und mehr Ehrgeiz!“
Nach dem Scheitern des Mediationsverfahrens mit der Bahn, droht diese nun mit einem Gerichtsverfahren gegen die Stadt Starnberg. “Auf ein Gerichtsurteil zu warten, ist weder für die Stadt Starnberg noch für die Bahn eine vernünftige Option, denn vor Gericht mahlen die Mühlen langsam. Wir wollen voran kommen und keine weitere jahrelange Blockade,” so Weidner. “Die gewaltigen zusätzlichen Prozess-und Gutachterkosten sind besser in eine schöne Seeanbindung investiert”.
Daher hat die SPD-Stadtratsfraktion beantragt, dass sich die Stadt Starnberg für die Ausrichtung einer Landesgartenschau nach dem Jahr 2026 bewerben soll. Ziel ist ein die Stadt einendes Projekt, hinter das sich viele Bürgerinnen und Bürger vereinen können. Ein erster Antrag der SPD ist vor Jahren in den Schubladen des Rathauses gewandert und nicht mehr weiter verfolgt worden. Doch dieses Mal konnte sich der Stadtrat zumindest darauf einigen, dass ein Vertreter der Geschäftsführung der Landesgartenschau GmbH nach Starnberg eingeladen wird, um die Chancen auf eine Realisierung zu besprechen.
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