Anlässlich einer FDP Veranstaltung zum Thema Seeanbindung äußert Frau Ziebart, Starnbergs 3. Bürgermeisterin, laut Berichterstattung im Starnberger Merkur einen merkwürdigen Satz:

Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Verträge der Stadt Starnberg mit der Deutschen Bahn  wird Ziebart wie folgt zitiert: „Die Diktatur der Mehrheit hat das vor…” Aus Sicht der SPD unterlaufen hier der 3. Bürgermeisterin zwei eklatante Fehler.

Erster Fehler: Sie selbst wurde von einer Mehrheit zur stellvertretenden Bürgermeisterin gewählt. War das auch Diktatur? Zum wiederholten Male muss man sich leider fragen, wie das Demokratieverständnis der dritten Bürgermeisterin eigentlich aussieht? Selbstverständlich entscheidet eine Mehrheit im demokratisch gewählten Gremium. Wie stellt sie sich das denn sonst vor? Mehrfach hat Frau Ziebart ihre Symphatie für folgenden Weg bekundet: Frau John, die 1. Bürgermeisterin, entscheidet alleine und damit ist es gut.

Zweiter Fehler: Bisher ist überhaupt noch nicht über das Auslaufen der Verträge mit der Bahn und die Folgen für die Stadt gesprochen worden. Die „Diktatur der Mehrheit“ hat vor mehr als einem Jahr Frau John den Auftrag gegeben, bis zum Jahresende 2016 (!) ein juristisches Gutachten einzuholen, das Auskunft darüber geben soll, welche Konsequenzen ein „Auslaufen“ des Vertrages nach sich ziehen könnte. Diesen Auftrag hat Frau John bisher nicht erfüllt.
Stopp!!
Das wissen wir nicht, denn in der letzten Stadtratssitzung hatte Frau John auf das unerbittliche Drängen der Stadträte in ihrem Büro nachgesehen und dann erklärt, sie hätte das Gutachten am 18.4.2017 (!) in Auftrag gegeben. Viele Monate zu spät…

An welche Kanzlei? Mit welchem zeitlichen Ziel? Diese Fragen wollte oder konnte Frau John weder in der öffentlichen noch in der nichtöffentlichen Stadtratssitzung sagen.  Eine Kopie des Auftrages an die Kanzlei will oder kann sie nicht vorlegen…

Jetzt stellt sich die Frage, ob eine mehrheitlich gewählte Dritte Bürgermeisterin in einer öffentlichen Veranstaltung von einer „Diktatur der Mehrheit“ reden darf – ohne selbst in Erklärungsnot zu geraten. Das Gesagte rüttelt ganz erheblich am Fundament unserer demokratischen Grundordnung. Mehrfach ist Frau Ziebart in Stadtratsdebatten als Gegnerin der Bayerischen Kommunalverfassung aufgetreten. Es stellt sich erneut die Frage, ob die Stadt mit dieser Repräsentantin gut aufgestellt ist.

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