Mit Schreiben vom 14.11.2014 des Landratsamtes wurden alle Kandidaten, Parteien und Fraktionen über die rechtsaufsichtliche Wahlprüfung der Stadtratswahl der Stadt Starnberg unterrichtet. Bis 26.11.2014 wurde den Beteiligten Gelegenheit gegeben, sich in dieser Angelegenheit zu äußern.
Nach der Stellungnahme der Beteiligten hat das Landratsamt jetzt darüber entschieden, dass es im kommenden Jahr zu Nach- oder Neuwahlen in unserer Stadt kommen wird.
Gegen diesen Bescheid kann jetzt binnen einer Frist von 4 Wochen geklagt werden. Sollte eine Klage gegen diesen Bescheid eingereicht werden, wird die Entscheidung des Landratsamtes bis zur Entscheidung des Gerichts aufgehoben. D.h. im Falle einer Klage tagt der im März 2014 gewählte Stadtrat bis das Gericht eine Entscheidung getroffen hat. Das kann Monate, eventuell sogar Jahre dauern.
Am 16.12. werden wir im Ortsverein darüber beraten und das weitere Vorgehen entscheiden. Vorstand und Fraktion akzeptieren jedoch die Klärung durch die Rechtsaufsicht, die von unserer Seite als neutrale und korrekt arbeitende Instanz respektiert wird und werden den Mitgliedern empfehlen, diesen Entscheid anzunehmen.
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