Seit Monaten gibt es im Starnberger Stadtrat einen heftigen Streit über die korrekte Besetzung von Ausschüssen, der durch den Fraktionswechsel von Stadtrat Dr. Rieskamp von der WPS zur BLS ausgelöst wurde. Die SPD-Stadtratsfraktion ist von diesen Vorgängen unmittelbar betroffen. “Wir waren von Anfang an der Ansicht, dass die neue Zusammensetzung der Stadtratsausschüsse rechtswidrig ist. In unserer Haltung sind wir mit Bescheid der Rechtsaufsicht vom 30.10.14 im vollen Umfang bestätigt worden. Das ist in unseren Augen eine große Blamage für die 1. Bürgermeisterin, Frau John, und die Fraktionen von WPS, BMS, FDP und BLS, die diese rechtswidrigen Beschlüsse durchgesetzt haben” so Fraktionssprecher Tim Weidner. Die Rechtsaufsicht verlangt vom Stadtrat die Aufhebung dieser Beschlüsse, doch die Bürgermeisterin und die sie unterstützenden Fraktionen verweigern sich. Jetzt droht die Ersatzvornahme durch die Rechtsaufsicht.
“Wir Sozialdemokraten sind sicher, bei vielen Bürgerinnen und Bürgern herrscht über die Vorgänge in Stadtrat völliges Unverständis. Die Menschen haben die berechtigte Erwartung, dass sich das Kommunalparlament um die Probleme der Stadt kümmert”, sagt Tim Weidner. Er hat in der Sitzung am 10. November an die Mitglieder des Rates appelliert, einen Schlußstrich zu ziehen sowie den Blick nach vorn, auf die eigentlichen Aufgaben des Stadtrats zu richten. Doch bedauerlicherweise hat Bürgermeisterin John die Stadt mit Unterstützung ihrer Fraktionen auch noch in einen Rechtstreit getrieben. Statt die Gräben zuzuschütten, werden sie vertieft. Brücken werden nicht gebaut. Das wäre die eigentliche Aufgabe der Bürgermeisterin. Dazu ist sie offensichtlich nicht bereit. Das Klima im Stadtrat wird weiter vergiftet.
Keine Frage, ein Fraktionswechsel ist zulässig, nicht jedoch die eventuell daraus resultierende Sitzverschiebung in den Ausschüssen. Das war ganz offensichtlich die Absicht der Opposition, die durch den WPS-Vorsitzenden Dr. Picker kürzlich zur “Regierungspartei” überhöht wurde. Das “John-Lager” hätte in den Ausschüssen z.T. die Mehrheit gehabt, weshalb nun der berechtigte Verdacht aufkommt, dass die amtierende Bürgermeisterin beim knappem Wahlausgang von nur einer Stimme geltendes Recht “mit Fleiß” übersah.
Sie hatte nicht nur das amtliche Recht, sondern auch die moralische Pflicht zum Wohl der Stadt, den vermaledeiten Beschluss vom 28.07.2014 durch eine Vorab-Prüfung der Rechtsaufsicht prüfen zu lassen. Das hat sie unterlassen und muss nun diesen Fehler in der Sondersitzung verbal verbrämen: “Sie stellt klar, dass die Rechtsaufsicht vor der Sitzung nur vermeldet hat, dass die damals geplanten Beschlüsse rechtlich fraglich sind” (siehe Sitzungsprotokoll auf: http://www.stadtrat-starnberg.de/).
Überprüft man diese Aussage anhand des 20-seitigen Bescheides des Landratsamtes, so zeigt sich schon auf Seite 2, dass die “rechtliche Fragwürdigkeit” vier Tage vor der Sitzung sehr deutlich belegt wurde:
“Mit E – Mail vom 24.07.2014 übersandte die Rechtsaufsicht der Presse auf deren Nachfrage hin zu dem Thema Fraktionszusammenschluss eine Fundstelle in einem Kommentar zu Art. 33 GO (Fraktionswechsel zum Schein). Die Rechtsaufsicht leitete diese E – Mail noch am gleichen Tag an die erste Bürgermeisterin der Stadt Starnberg weiter und teilte ihr mit, dass nach dem derzeitigen Kenntnisstand der „Fraktionswechsel“ als kritisch zu sehen sei. Die Rechtsaufsicht merkte an, dass eine rechtsaufsichtliche Prüfung noch nicht erfolgt sei. Die Fundstelle aus dem Kommentar zu Art. 33 GO mit der dort zitierten einschlägigen Rechtsprechung war der E – Mail angehängt”. (siehe: http://uwg-starnberg.de/Dateien/Downloads/32-Bescheid_Rechtsaufsicht_Landratsamt_2014_10_30_14_00_UWG.pdf)
Der Bürgermeisterin war also mehr bekannt, als die “Meldung” des LRA Starnberg.
Die angegebene Quelle des Art. 33 GO lautet: “Die Zusammensetzung der Ausschüsse regelt der Gemeinderat in der Geschäftsordnung (Art. 45). Hierbei hat der Gemeinderat dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und Wählergruppen Rechnung zu tragen”.
Nach der allgemeinen Lebenserfahrung zieht jeder deutsche Beamte oder Verwaltungsangestellte pflichtgemäß (und im eigenen Interesse) in zweifelhaften Fällen die Notbremse.
Die Bürgermeisterin als langjährige Verwaltungsangestellt des LRA hat das (aus parteitaktischen Gründen?) leider nicht getan, weshalb sich nun die systemischen Kommunalverrücktheiten bis in den gestern (rechtmäßig – unrechtmäßig geladenen Bauausschuss?) fortpflanzen.
Leider werden komplexe Tatbestände und komplizierte Hintergründe in der Lokalpresse häufig nicht richtig wiedergegeben.
Der Redaktionsleiter des Starnberger Merkur (der bei den Ratssitzungen der letzten Monate dort nie gesehen wurde) stellt im Kurzkommentar “Aus dem Landkreis” in der heutigen Ausgabe nach dem gestrigen “Eklat im Bauausschuss” (d.i. der Auszug der CSU-Mitglieder) die “Emotionen” und nicht die Sache in den Vordergrund: “Mehr emotional als sachlich muss man auch die Stimmung im Starnberger Stadtrat und seinen Ausschüssen bezeichnen.”
Das “muss man” aber nicht, denn die Stimmung ist aufgeladen durch Verbiegung geltenden Rechts und durch tendenziell unrechtmäßiges Verwaltungshandeln. Herr Müller-Wendlandt verwechselt somit Ursache und Wirkung. Die miese Stimmung und die Emotionen sind Folge einer unmöglich gemachten Arbeit in den Ausschüssen, nicht umgekehrt (Emotionen behindern Sacharbeit).
Fazit: wer immer in dieser Form “berichtet” kippt bewusst und mit Freude Öl in ein Feuer, dass erst gar nicht hätte entstehen müssen!