Es ist ein weiterer schöner Erfolg der SPD-Stadtratsfraktion. Der Umweltausschuss des Stadtrats hat einstimmig den Antrag der Sozialdemokraten beschlossen, wonach sich Starnberg im Jahr 2020 am Wettbewerb “Bienenfreundlicheste Kommune” in Oberbayern beteiligt. Siehe hierzu auch: http://www.spd-starnberg.de/starnberg-soll-im-jahr-2020-bienenfreundlichste-kommune-in-oberbayern-werden/.

Der Schutz von Umwelt, Klima und Artenvielfalt verpflichtet unsere Gesellschaft und die Politik mehr denn je. Im vergangenen Jahr gab es eine erfreulich große Bürgerbeteiligung beim Volksbegehren für den Artenschutz, aber eine überraschend niedrige Beteiligung von Kommunen am Wettbewerb “Bienenfreundlichste Kommune” des Bezirks, der angesichts des drastischen Insektensterbens ausgeschrieben wurde. Nur 30 von 500 eingeladenen Städten und Gemeinden aus Oberbayern nahmen am Wettbewerb teil. Und man fragt sich: Ist beim Thema Artenschutz bei den Kommunen etwa schon die Luft raus? Hoffentlich nicht! Aus Sicht der SPD geht die Arbeit jetzt erst richtig los. “Die Anstrengungen für die Artenschutz müssen verstärkt werden. Die Teilnahme am Wettbewerb hilft, um zu sehen, wo die Stadt aktuell bei ihren Bemühungen steht”, so SPD-Stadtrat Tim Weidner, der den Antrag formuliert hat.

Ziel für die neue Amtszeit des Stadtrats sollte es sein, dass die Stadt Starnberg ein Vorbild beim Artenschutz wird. Um bei diesem Wettbewerb erfolgreich zu sein, hilft mit Sicherheit die Umsetzung des von der SPD-Fraktion vorgelegte 7-Punkte-Programms für den Artenschutz, das vom Ferienausschuss der Stadtrats im vergangenen Sommer beschlossen wurde. Nähere Informationen finden Sie hier: http://www.spd-starnberg.de/7-punkte-programm-fuer-den-artenschutz-in-der-stadt-starnberg/. Ziel dieses Antrags ist unter anderem eine bessere Vernetzung von Biotopen, die Verbreiterung von Gewässerstreifen und das Freilegen von Bächen. Es soll mehr Steuobstwiesen, Blühwiesen und Blühstreifen, Trockenmauern, Totholzhaufen, sogenannte Käferkeller sowie Insektenhotels geben, wobei für viele Wildbienenarten ein Sandarium von größerer Bedeutung ist. Mehr Insekten ziehen wiederum Vögel an, deren Zahl leider auch im Landkreis Starnberg abnimmt.

Es bleibt viel zu tun für den Artenschutz. So hat beispielsweise die Seeforelle große Probleme, weil der Mensch ihren natürlichen Weg zu den Laichgewässern verbaut hat. Am Starnberger See kommen dafür nur vier Zuläufe in Frage, darunter sind der Maisinger Bach und der Lüßbach. Für beide Bäche, die in die Starnberger Bucht münden, ist die Stadt Starnberg als Kostenträger zuständig. Nach Untersuchungen wären für den Rückbau wohl circa 100.000 Euro nötig, damit die ökologische Durchgängigkeit wieder hergestellt wäre.

Diese Frage stand im Mittelpunkt einer Informationsveranstaltung von Patrick Janik, dem gemeinsamen Bürgermeisterkandidaten von SPD, CSU, UWG und BLS. Aus Sicht der Sozialdemokraten hat das Projekt Seeanbindung nach wie vor eine enorme Bedeutung für Starnberg. Es ist eines der wichtigsten Vorhaben überhaupt und eine große Chance für die Stadt. Denn die Seeanbindung betrifft ein großes Areal am Nordufer des Starnberger Sees von Kempfenhausen bis zum Weißen Garten südlich des Undosa und ist damit “eines der spannensten Stadtentwicklungsprojekte in Oberbayern, vielleicht Bayerns oder sogar darüber hinaus und daher aller Mühen wert”, sagte SPD-Stadtrat Tim Weidner in seinem Beitrag.

Er berichtete vom Antrag der SPD-Fraktion mit dem Ziel, dass das historische Bahnhofsgebäude am See saniert und als Bürger- und Kulturzentrum in eine neue Zukunft geführt werden soll. Dieser Antrag ist einstimmig im Stadtrat angenommen worden – siehe: www.spd-starnberg.de/seebahnhof-spd-will-rasche-sanierung/. In diesem Zusammenhang wurde von Stadträtin Angelika Kammerl über ein Ergebnis der Mediation zwischen Stadt und Bahn berichtet, wonach es bei der Seeanbindung zu keiner Gleisverlegung kommen soll. Das ist für den Schutz des historischen Seebahnhofs mit seiner empfindlichen Statik und dem wankelmütigen Baugrund von großer Bedeutung und hat, aus Sicht der SPD, allerhöchste Priorität. “Die Bahngleise dürfen auf keinem Fall näher an das Bahnhofsgebäude herangerückt werden. Das ist ein absolutes Tabu, das von allen Beteiligten respektiert werden muss”, stellte Vize-Landrat Weidner klar, da sich die Erschütterungen von vorbeifahrenden Zügen negativ auf das Gebäude auswirken könnten.

Der Seebahnhof könnte, nach Auffassung der SPD, zweitweise noch eine weitere Rolle übernehmen – nämlich die des Informationszentrums, für den Fall, dass Starnberg den Zuschlag für die Ausrichtung einer Landesgartenschau bekommen sollte. Einen entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion mit dem Ziel einer Bewerbung ist im vergangenen Jahr im Stadtrat behandelt und angenommen worden – siehe hierzu auch: http://www.spd-starnberg.de/wie-weiter-mit-der-seeanbindung-eine-landesgartenschau-fuer-starnberg/. Eine Landesgartenschau ist eben nicht nur eine Aneinanderreihung von Blumenbeeten, sondern kann “ein ausgezeichnetes der Stadtentwicklung sein“, das nach Meinung von Tim Weidner der ganzen Stadt zugute kommen und ein neues “Wir-Gefühl” entwickeln kann. Das würde Starnberg gut tun.

Die Idee “Lasst bei der Auseinandersetzung zwischen Bahn und Stadt um die Seeanbindung doch die Gerichte entscheiden”, halten die Sozialdemokraten für falsch. Das Gericht wird sehr wahrscheinlich einen Vergleich anstreben. Ob die Stadt mit einem Vergleich gut leben könnte, wird von der SPD angezweifelt. Daneben kostet der Prozess “brutal viel Zeit und Geld”, meint Tim Weidner. Dieses Risiko sollte man nicht eingehen. Starnberg brauche ein stimmiges Gesamtkonzept, das außerhalb des Gerichtssaals mit allen Beteiligten von Stadt, Bund, Freistaat und Bahn erarbeitet sowie aus möglichst vielen Fördertöpfen gespeist werden soll. Nach Auffassung der SPD ist es deswegen wichtig, dass Frau John als Bürgermeisterin nicht wiedergewählt werde, denn sie hat bei den Partner, auf die Starnberg angewiesen ist, nur verbrannte Erde hinterlassen. Tim Weidner endetet seinen Beitrag mit den Worten: “Die Stadt der Zukunft sind wir alle: Dafür brauchen wir einen Neustart mit Patrick Janik!

Ist eine Nord-Ost-Umfahrung von Starnberg überhaupt möglich? Während Bürgermeisterin John bei der Beantwortung dieser wichtigen Frage seit ihrem Amtsantritt auf der Bremse steht, will die Starnberger SPD es endlich geklärt wissen und hat unter anderem folgende Beschlüsse des Stadtrates mitgetragen:

  1. Die möglichen Vorhabensträger sollen ermittelt werden. Fest steht, dass die Straße nur in kommunaler Sonderbaulast verwirklich werden könnte, denn Bund und Land lehnen eine Baulastträgerschaft ab.
  2. Die erwarteten Baukosten sollen ermittelt werden. Die Baukosten belaufen sich – aus heutiger Sicht – auf deutlich über 50 Millionen Euro und müßten zunächst von der Stadt Starnberg aufgebracht werden.
  3. Die Umweltverträglichkeit soll ermittelt werden. Die für eine Umweltverträglichkeitsstudie nötigen hydrogeologischen Untersuchungen sind vom Stadtrat beschlossen worden. Ebenso hat der Stadtrat festgelegt, dass die faunistischen Kartierungen, die über ein Jahr dauern müssen, von der Verwaltung ausgeschrieben und vergeben werden sollen.

Die SPD-Stadtratsfraktion bewertet die derzeitigen Lage wie folgt: Die bisherigen Vorlagen an den Stadtrat zeigen eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die geplante Nord-Ost-Umfahrung im weiteren Verfahren und/oder bei den mit Sicherheit kommenden Verfahren vor den Gerichten an den sehr großen Hürden der naturschutzrechtlichen Belange scheitern wird. Ein Scheitern der Nord-Ost-Umfahrung ist um ein Vielfaches höher als der Bau. Genau aus diesen Gründen haben es die eigentlich zuständigen Vorhabensträger (Bund bzw. Land) abgelehnt, sich weiter mit diesem Thema zu beschäftigen.

Aber zu beachten ist in diesem Zusammenhang: Wenn die eigentlich zuständigen Vorhabensträger (Bund bzw. Land) es ablehnen eine Nord-Ost-Umfahrung zu planen, dann heißt das noch lange nicht, dass die Stadt Starnberg die Straße planen und bauen darf. Es kommt dabei auf die Verkehrsmenge an, die für diese Strecke prognostiziert wird. Auch diese Frage wird – nach unserer Einschätzung – durch alle Instanzen beklagt und einestages vor Gericht entschieden werden.

Diese sehr koplexen Probleme werden leider von den Befürwortern einer Nord-Ost-Umfahrung gerne verschwiegen. Tim Weidner hat sich dazu in der Stadtratsdebatte über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens “Kein Tunnel für Starnberg” am 10. Oktober 2019 geäußert: “Jeder, der den Eindruck erweckt, statt des Tunnels gebe es innerhalb eines für uns überschaubaren Zeitraums mit der Nord-Ost-Umfahrung eine vergleichbare Alternative zum Tunnel, sagt nicht die Wahrheit”! Dem wurde in dieser Sitzung weder von der Bürgermeisterin, noch von den Umfahrungsbefürwortern von WPS, BMS und FDP widersprochen.

Die Fragestellung des Bürgerbegehrens “Kein Tunnel für Starnberg” orientierte sich also an einer falschen Behauptung. Das haben die bisherigen Untersuchungen und Aufklärungen von Sachverhalten bezüglich der Nord-Ost-Umfahrung ergeben. Dem wurde auch von den Umfahrungsbefürwortern im Stadtrat nicht widersprochen, das wird offensichtlich stillschweigend akzeptiert.

Angesichts des drastischen Insektensterbens hat der Bezirk Oberbayern im Jahr 2017 beschossen, den Wettbewerb „Bienenfreundlichste Kommune“ auszuschreiben. Heuer haben von den 500 eingeladenen Gemeinden nur 30 Kommunen teilgenommen. Im kommenden Jahr wird der Wettbewerb erneut ausgeschrieben. Die SPD-Stadtratsfraktion möchte, dass Starnberg mitmacht und hat einen entsprechenden Antrag eingereicht. Die Vorbereitung der Teilnahme soll dabei in enger Abstimmung mit den örtlichen Imkern, Naturschutzverbänden sowie der lokalen Agenda 21 erfolgen.

Nach Auffassung der SPD ist es im Sinne des Artenschutzes wünschenswert, wenn die Starnberg weitere Maßnahmen im Bereich des Natur- und Umweltschutzes ergreift. Ziel der Teilnahme sollte sein, dass die ergriffenen Maßnahmen auf Grund ihrer Wirksamkeit zu einer Auszeichnung bei Wettbewerben führen. Dies kann – aus Sicht der Sozialdemokraten – gelingen, wenn zum Beispiel das von der SPD-Stadtratsfraktion beantragte „7-Punkte-Programm für den Artenschutz“ nicht nur beschlossen, sondern auch zügig umgesetzt wird – siehe hierzu auch: www.spd-starnberg.de/7-punkte-programm-fuer-den-artenschutz-in-der-stadt-starnberg/

Heuer hat die Gemeinde Kirchanschöring im Landkreis Traunstein den 1. Platz belegt. Die Gründe dafür waren unter anderem:

  • Ein ökologischer Grünflächen-Pflegeplan,
  • keine Pestizide auf verpachteten und bewirtschafteten Flächen,
  • größere Streuobstwiesenbestände,
  • eine Glatthafer- und Salbeiwiese mit Erdhummelzucht.

Stadtrat Tim Weidner sagt dazu: “Wir gratulieren der Gemeinde Kirchanschöring sehr herzlich zu diesem vorbildlichen Einsatz und Erfolg! Bleibt zu hoffen, dass eine Mehrheit im Starnberger Stadtrat den Anträgen der SPD folgt und unsere Stadt beim nächsten Mal auf dem Siegertreppchen stehen wird!”

Im August dieses Jahres erfolgte die Vergabe der 51 Reihenhausbaugrundstücke für das aktuelle Einheimischen-Modell „Am Wiesengrund“ durch eine Auslosung im Ferienausschuss des Stadtrats. Allerdings sind dabei mehr als 80 Prozent der Bewerber nicht zum Zuge gekommen, da die Nachfrage wesentlich größer als das Angebot an Grundstücken ist. Daher stellt die SPD-Stadtratsfraktion den Antrag, dass der Stadtrat die Einsetzung einer Grundstückfindungskommission beschließt. Die Kommission hat (wie bei den Vorgängerprojekten) den Auftrag, eine geeignete Fläche für das nächste Einheimischen-Modell in Starnberg zu ermitteln. Die – aus Sicht der Kommission – geeigneten Flächen sollen den zuständigen Gremien des Stadtrats zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Die SPD schlägt vor, dass der Kommission jeweils ein Mitglied der Stadtratsfraktionen angehört.

Zur Begründung führen die Sozialdemokraten aus: “Von den ersten Überlegungen für ein Einheimischen-Projekt bis zum Bezug der Häuser bzw. Wohnungen vergehen Jahre”, so Stadtrat Tim Weidner. Und er erinnert in diesem Zusammenhang an das Grundstück am Wiesengrund, das eigentlich vor vielen Jahren für das damals von der SPD vorgeschlagene Einheimischen-Projekt „Familiendorf“ erworben worden sei. Aus diesem Grund sollen, nach Auffassung der SPD-Stadtratsfraktion, die zuständigen Gremien der Stadt Starnberg bereits jetzt neue Überlegungen anstellen, wo im Stadtgebiet ein weiteres Einheimischen-Modell auf einem dafür geeigneten Grundstück verwirklicht werden kann. Wenn diese Frage geklärt ist, kann die Grundsatzentscheidung getroffen werden, ob und wie das nächste Projekt aussehen soll. Ebenso können in der Folge die weiteren vorbereitenden Maßnahmen beschlossen sowie beauftragt werden.

Das historische Bahnhofsgebäude am See ist ein bedeutendes Baudenkmal sowie ein eindrucksvolles Wahrzeichen und die Visitenkarte der Stadt Starnberg. Bisher gehörten das Projekt „Seeanbindung“ und die Zukunft des Bahnhofgebäudes am See untrennbar zusammen. Da – nach Aussage der Stadtverwaltung – bei der Seeanbindung frühestens im Jahre 2030 mit einem Baubeginn zu rechnen ist, kann nach Ansicht der SPD eine grundlegende Entscheidung zum Bahnhofsgebäude nicht mehr länger offen gehalten werden. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Bahn erfolgt der Baubeginn für die Seeanbindung und damit die Sanierung des Seebahnhofs sogar noch wesentlich später als 2030. Daher hat die SPD-Stadtratsfraktion den Antrag „Sanierung des Bahnhofgebäudes am See – jetzt!“ zur Beratung und Beschlussfassung in den Stadtrat eingebracht:

Danach soll das Gebäude Bahnhof am See möglichst rasch durch die Stadt Starnberg saniert sowie auf den Stand der Zeit gebracht und eine barrierefreie Gestaltung erreicht werden. Die notwendigen finanziellen Mittel sind in den Haushalt für das Jahr 2020 und die Folgejahre einzustellen. In Abstimmung und fachlicher Begleitung durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege soll sich die Stadt Starnberg um Mittel aus dem Entschädigungsfonds für historische Baudenkmäler in Bayern bemühen, der vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst verwaltet wird. Ebenso bemüht sich die Stadt um Mittel aus dem gemeinsamen von Bund und Land aufgelegten Städtebauförderprogramm „Stadtumbau“, mit dem Stadtkerne aufgewertet, städtische Infrastruktur angepasst, soziale Infrastruktur ausgebaut und Gebäude mit baukultureller Bedeutung erhalten werden sollen. Weitere Fördermöglichkeiten, beispielsweise durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, sind zu prüfen. Das bisher erfolglose Interessenbekundungsverfahren mit dem Ziel, einen Investor/Betreiber zu finden, wird nicht weiter verfolgt. Der Seebahnhof soll – nach erfolgter Sanierung – in kommunaler Verantwortung als Bürger- und Kulturbahnhof mit neuem Leben gefüllt werden. Die SPD-Stadtratsfraktion schlägt dabei für die künftige Nutzung folgende drei Bereiche vor:

  • Bahnhofsbuchhandlung (zur Miete – wie bisher),
  • Wartesaal für allerhöchste Herrschaften: Raum für Trauungen und Empfänge sowie kultureller Treffpunkt (für Lesungen, Konzerte, Ausstellungen, Vorträge, Symposien etc.). Mit Mieteinnahmen kann teilweise gerechnet werden. Die SPD-Fraktion geht davon aus, dass der Wartesaal künftig, stärker als bisher, die Funktion des kleinen Saals der Schlossberghalle erfüllt. Dieser kann dann häufiger vermietet werden.
  • Die weiteren Bereiche im Obergeschoss dienen als Begegnungszentrum für die Bürgerschaft, als Ausweichmöglichkeit für den weiteren Platzbedarf der VHS sowie als Anlaufstelle für die zahlreichen Starnberger Vereine, die einen Raumbedarf haben. Auch hier kann teilweise mit Mieteinnahmen gerechnet werden.

Sollte die Stadt Starnberg den Zuschlag für die Landesgartenschau bekommen, könnte man das Bahnhofsgebäude in diesem Zeitraum zum Teil als Informationszentrum für die Landesgartenschau nutzen. Da gibt es ebenfalls einen Antrag der SPD-Stadtratsfraktion: www.spd-starnberg.de/wie-weiter-mit-der-seeanbindung-eine-landesgartenschau-fuer-starnberg/. Hierzu hat der Stadtrat beschlossen, dass die Geschäftsführung der Landgartenschau GmbH nach Starnberg eingeladen wird, um gemeinsam darüber zu beraten, ob ein derartiges Projekt am Nordufer des Starnberger See durchgeführt werden kann.

Als Begründung für den aktuellen SPD-Antrag zum Seebahnhof führt Stadtrat Tim Weidner aus: “Das Gebäude ist ein Musterbeispiel für die Architektur jener Zeit und prägt das Erscheinungsbild Starnbergs. Mit dem Bahnhof am See hat die Stadt Starnberg einen einzigartigen Schatz ihrer Geschichte, ihrer Kultur und Identität, der dringend sanierungsbedürftig ist. Reparaturen reichen nicht mehr aus, um dieses bedeutende Baudenkmal zu erhalten. Der Umgang der Stadt Starnberg mit ihrer historischen Bausubstanz hat Vorbildcharakter. Umfassende Instandsetzungsmaßnahmen sind nun die Aufgabe der Stadt, um dieses historische Erbe für die nachfolgenden Generationen zu erhalten. Jetzt gilt es, das Alte mit neuen Aufgaben zu verbinden und lebendig zu halten.”  

Seit dem Jahr 2002 beschäftigt den Starnberger Stadtrat immer wieder die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets jenseits der Garmischer Autobahn in Schorn. Die SPD war immer bereit, eine maßvolle Weiterentwicklung mitzutragen – insbesondere sollte dort, aus Sicht der Sozialdemokraten, ein Handwerkerhof und eine Erweiterung für das heimische Gewerbe erfolgen. Wäre der Stadtrat dem sozialdemokratischen Weg gefolgt, wären wahrscheinlich keine Betriebe – mangels Erweiterungsmöglichkeit – aus dem Stadtgebiet abgewandert und es würde seit Jahren mehr Gewerbesteuer fließen.

Doch eine große Mehrheit im Stadtrat verfolgt ein anderes Ziel: In Schorn soll ein Großgewerbegebiet entstehen. Daher wird ein Herausnahmeverfahren aus dem bestehenden Landschaftsschutzgebiet “Starnberger See-Ost” betrieben, damit im Anschluss ein Teil einer 47 Hektar großen Fläche mit bis zu 25 Metern hohen Gewerbegebäuden bebaut werden kann. Der Kreistag muss – auf Antrag der Stadt Starnberg – über die Herausnahme aus dem Landschaftsgebiet entscheiden und das wird seitens der SPD-Kreistagsfraktion auf Grund der gewaltigen Dimensionen abgelehnt. Die SPD will kein Großgewerbegebiet in Schorn und verlangt mehr Augenmaß bei der Ausweitung von neuen Gewerbeflächen im Landkreis. Ein entsprechender Antrag der SPD-Kreistagsfraktion wurde hierzu im Frühjahr 2019 im Kreistag gestellt und in den Grundzügen auch angenommen: www.spd-kreis-starnberg.de/gewerbeflaechen-entwickeln-lebensqualitaet-bewahren-landschaft-schuetzen-und-infrastruktur-optimieren/.

Folgende Gründe sprechen, nach Meinung der Sozialdemokratie, zusätzlich gegen das Großgewerbegebiet: Es sollen im Endausbau 3500 bis 4000 neue Arbeitsplätze entstehen. Doch im Landkreis herrscht Vollbeschäftigung, offene Stellen sowie Ausbildungsplätze können nicht besetzt werden, der Fachkräftemangel wird durch ein Großgewerbegebiet weiter verschärft und gefährdet bestehenden Betriebe.

Die soziale Infrastruktur ist in Gefahr, weil schon jetzt bezahlbare Wohnungen fehlen. Seit Jahren besteht im Landkreis Starnberg ein extremes Missverhältnis zwischen der Ausweisung neuer Gewerbeflächen und dem Bau neuer Wohnungen. Nach Auffassung der SPD kann es nicht die Aufgabe der Kreispolitik sein, die Wohnungnot durch ein Großgewerbegebiet noch größer zu machen, als sie ohnehin schon ist. Vize-Landrat Tim Weidner fand im Stadtrat und Kreistag deswegen deutliche Worte: “Noch ist Zeit, diesen Irrweg zu verlassen!”

Durch ein Großgewerbegebiet wird noch mehr Verkehr in den Landkreis gezogen, obwohl die Verkehrsinfrastruktur jetzt schon überfordert ist. Die täglichen Lieferverkehre werden von der Stadtratsmehrheit außer Acht gelassen. Bei der Lage von Schorn und den heute üblichen modernen Arbeitszeitmodellen ist eine vernüftige Anbindung für die Mitarbeiter – aber auch für die Kunden – durch den ÖPNV nicht vorstellbar. “Das ist in Zeiten des Klimaschutzes und der Energiewende der falsche Weg”, so Weidner. Sein Fazit: “Die SPD ist die Stimme der Vernunft, denn sie sorgt für die wirtschaftliche Weiterentwicklung des Landkreises. Ein kategorisches Nein, wie von den Grünen, halten wir für falsch, denn Schorn ist ein bereits bestehendes Gewerbegebiet an einem Autobahndreieck. Aber einer völlig überdimensionierten Planung stellen wir uns entgegen.”

Es ist eine der entscheidenden Fragen für die Stadt Starnberg: Wie geht es nach dem Scheitern des Mediationsverfahrens weiter mit dem Jahrhundertprojekt “Seeanbindung”? Nach Ansicht der Stadtverwaltung kann frühestens im Jahr 2030 mit der Neugestaltung des Areals rund um den Bahnhof See begonnen werden(!) – sofern man sich doch noch gütlich mit der Bahn irgendwie einigt. Bis dahin soll dort der desolate Zustand so bleiben, wie er jetzt ist. Aus Sicht der SPD ist das “ein Alptraum”, so Stadtrat Tim Weidner in der Sitzung des Stadtrats am 18. Juli 2018: “Die Stadt dreht sich jahrelang im Kreis und es kommt dabei nichts sinnvolles heraus. So kann es nicht weiter gehen! Wir brauchen mehr Mut und mehr Ehrgeiz!

Nach dem Scheitern des Mediationsverfahrens mit der Bahn, droht diese nun mit einem Gerichtsverfahren gegen die Stadt Starnberg. “Auf ein Gerichtsurteil zu warten, ist weder für die Stadt Starnberg noch für die Bahn eine vernünftige Option, denn vor Gericht mahlen die Mühlen langsam. Wir wollen voran kommen und keine weitere jahrelange Blockade,” so Weidner. “Die gewaltigen zusätzlichen Prozess-und Gutachterkosten sind besser in eine schöne Seeanbindung investiert”.

Daher hat die SPD-Stadtratsfraktion beantragt, dass sich die Stadt Starnberg für die Ausrichtung einer Landesgartenschau nach dem Jahr 2026 bewerben soll. Ziel ist ein die Stadt einendes Projekt, hinter das sich viele Bürgerinnen und Bürger vereinen können. Ein erster Antrag der SPD ist vor Jahren in den Schubladen des Rathauses gewandert und nicht mehr weiter verfolgt worden. Doch dieses Mal konnte sich der Stadtrat zumindest darauf einigen, dass ein Vertreter der Geschäftsführung der Landesgartenschau GmbH nach Starnberg eingeladen wird, um die Chancen auf eine Realisierung zu besprechen.

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Nach dem Erfolg des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ wird derzeit im Bayerischen Landtag das Gesetzespaket zum Natur- und Artenschutz beraten. Alle sind aufgerufen auch vor Ort mehr für den Artenschutz zu tun – nicht nur die Landwirte, sondern auch die Kommunen mit ihren Bürgerinnen und Bürgern. Nötig sind konkrete Regelungen – Appelle reichen nicht mehr aus. Daher hat die SPD-Stadtratsfraktion ein 7-Punkte-Programm für den Artenschutz erarbeitet. Dieses Programm wird den Gremien des Stadtrates und dem Lenkungskreis der lokalen Agenda 21 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Nach Ansicht des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Tim Weidner soll die Stadt Starnberg “hier vorbildlich vorangehen”. Das sind die Forderungen:

Mehr Streuobstwiesen

Leider ist auch im Landkreis Starnberg ein erheblicher Artenschwund zu verzeichnen. Insbesondere Insekten sind gefährdet, weil sie keinen ausreichenden natürlichen Lebensraum mehr zur Verfügung haben. Daher sollen städtische Grundstücke, die dafür geeignet sind, in Blühobstwiesen umgewandelt werden. Die Stadtverwaltung soll beauftragt werden, dem Stadtrat einen entsprechenden Plan vorzulegen. Dieser Plan ist mit den Akteuren vor Ort, wie Bund Naturschutz und den Gartenbauvereinen, abzustimmen.

Mehr Blühwiesen und Blühstreifen

Zudem wird die Verwaltung beauftragt, dem Stadtrat einen Plan vorzulegen, welche Grundstücke (über die bereits bestehenden Flächen hinaus) in Blühwiesen und Blühstreifen umgewandelt werden können. Denn auch die Kommunen sind in der Pflicht, die Anstrengungen für den Artenschutz zu verstärken.

Mehr Trockenmauern – mehr Totholzhaufen – mehr Insektenhotels 

Die Verwaltung wird beauftragt, den zuständigen Gremien des Stadtrates vorzustellen, wo auf dafür geeigneten städtischen Grundstücken neue Trockenmauern sowie Totholzhaufen errichtet und Insektenhotels aufgestellt werden können. Denn sie bieten gefährdeten Pflanzen- und Tierarten einen neuen Lebensraum.

Biotope besser vernetzen

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat einen Plan vorzulegen, wo und mit welchen Maßnahmen die Biotope auf dem Gebiet der Stadt Starnberg besser vernetzt werden können. In seinem beeindruckenden Buch „Die Starnberger Biotope“ zeigt Hans-Jochen Iwan auf, wieviele herausragende Biotope sich auf dem Gebiet der Stadt Starnberg befinden. Es kommt aktuell darauf an, diese Biotope nicht nur zu schützen, sondern – im Sinne des Artenschutzes – besser zu vernetzen.

Gewässerstreifen verbreitern und Bäche freilegen

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat einen Plan vorzulegen, wo Gewässerstreifen, die sich im Eigentum der Stadt befinden, über die Vorgaben des Gesetzes hinaus verbreitert werden können und wo Bäche freigelegt werden können, die derzeit noch kanalisiert sind, da beide Maßnahmen wichtige ökologische Verbesserungen sind. Sie dienen dem Schutzgut Wasser und dem Artenschutz.

Kommunales Programm zur Begrünung von Dach-, Fassaden- und Entsiegelungsflächen  

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat einen Plan vorzulegen, bei welchen städtischen Liegenschaften Dächer, Fassaden und Entsiegelungsflächen begrünt werden können. Da die Begrünung von Dächern und Fassaden den Schallschutz, die Wärmedämmung und die Hitzeabschirmung von Gebäuden verbessert. Zudem werden durch die Begrünung die Umwelt- und Klimaeinflüsse abgemildert. Die Begrünung führt zu einer besseren Luftqualität und zu einem besseren Mikroklima in der Stadt. Darüber hinaus bietet die Begrünung einen Lebensraum für Tiere und entspricht damit dem Ziel, das Artensterben einzudämmen.

Eindämmung von Steingärten

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob in neuen Bebauungsplänen eine Pflicht zur Begrünung von Vorgärten und das Verbot einer Versiegelung der Fläche aufgenommen werden kann. Schließlich wird durch reine Steingärten den Insekten der natürliche Lebensraum entzogen. Die Stadt Starnberg sollte daher darauf hinwirken, dass dieser Lebensraum erhalten bleibt.