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Aktuell
Stadt Starnberg muss Familien vor einem Beitragssprung schützen
SPD Starnberg fordert Transparenz über die tatsächlichen Folgen der Reform und eine kommunale Lösung zum Erhalt der bisherigen Entlastung von 100 Euro pro Kind und Monat
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Starnberg, 25. September 2026
Zum 1. Januar 2027 tritt die Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes in Kraft. Der Bayerische Landtag hat die gesetzlichen Änderungen am 22. Juli 2026 beschlossen. Die Reform sieht vor, bisherige Familienleistungen und verschiedene Einzelförderungen in eine neue Finanzierungsstruktur für Kindertageseinrichtungen zu überführen.
Die SPD Starnberg bewertet das Ziel, mehr Mittel dauerhaft in die Kindertagesbetreuung zu investieren, weiterhin grundsätzlich positiv. Gespräche mit verschiedenen Trägern zeichnen jedoch ein deutlich kritischeres Bild als die öffentliche Darstellung der Bayerischen Staatsregierung.
„Die Staatsregierung vermittelt den Eindruck, dass die bisherigen Leistungen vollständig im Kita- System erhalten bleiben und dadurch zugleich Qualität, Planungssicherheit und stabile Elternbeiträge gewährleistet werden könnten. Nach den Rückmeldungen zahlreicher Träger ist diese Darstellung in ihrer Pauschalität irreführend. Entscheidend ist nicht, wie viel Geld rechnerisch im Gesamtsystem verbleibt, sondern was am Ende bei der einzelnen Einrichtung und bei den Familien ankommt“, erklärt die SPD Starnberg.“
Mehr Geld im System bedeutet nicht automatisch mehr Geld für jede Kita
Die Mittel aus dem bisherigen Familiengeld und Krippengeld sollen insbesondere über einen erhöhten Qualitätsbonus in die Betriebskostenförderung einfließen. Auch der bisherige staatliche Elternbeitragszuschuss von 100 Euro pro Monat für Kindergartenkinder wird ab 2027 nicht länger als gesonderte Leistung ausgezahlt, sondern in den Qualitätsbonus überführt. Nach Angaben der Staatsregierung bleibt das bisherige Mittelvolumen zwar im Kita-System, eine verbindliche Vorgabe zur Stabilität der Elternbeiträge enthält die Reform jedoch nicht.
Gleichzeitig werden weitere bisherige Förderbestandteile in die neue Systematik integriert oder durch Pauschalen ersetzt. Dazu gehören unter anderem die U3-Förderung, der erhöhte Buchungszeitfaktor für Kinder unter drei Jahren sowie bisherige Förderprogramme für zusätzliches Personal und Assistenzkräfte. Die bisherigen Richtlinien für den Personalbonus und die Assistenzkraftförderung werden ab 2027 durch eine Teamkräftepauschale ersetzt.
Der Verband katholischer Kindertageseinrichtungen Bayern weist darauf hin, dass die neue Verteilungssystematik je nach Altersstruktur, Platzzahl und bisher genutzten Förderungen sehr unterschiedliche Auswirkungen haben kann. Insbesondere Einrichtungen mit vielen Kindergartenkindern können durch die Umverteilung des bisherigen Elternbeitragszuschusses auf alle Altersgruppen geringere Einnahmen erzielen, als sie bislang über den Zuschuss erhalten haben. Auch Einrichtungen, die bisher von Personalbonus und Assistenzkraftförderung profitierten, können nach Einschätzung des Verbandes künftig deutlich weniger Förderung erhalten.
„Die Staatsregierung darf nicht nur mit einer prozentualen Erhöhung der Gesamtförderung werben. Sie muss offenlegen, welche Einrichtungen durch die Reform tatsächlich gewinnen und welche trotz des höheren Qualitätsbonus finanzielle Nachteile haben. Eine Umschichtung ist nicht automatisch eine Verbesserung. Wenn gleichzeitig Förderungen wegfallen oder anders verteilt werden, kann eine Kita am Ende schlechter dastehen als bisher.“
Der 100-Euro-Zuschuss darf nicht auf den Rechnungen der Eltern landen
Besonders kritisch ist aus Sicht der SPD Starnberg der Wegfall des gesonderten Elternbeitragszuschusses. Bislang wurden die Eltern von Kindergartenkindern unmittelbar um bis zu 100 Euro pro Kind und Monat entlastet. Ab dem 1. Januar 2027 fließt das entsprechende Mittelvolumen in die allgemeine Betriebskostenförderung. Damit besteht keine Garantie mehr, dass diese Entlastung in gleicher Höhe bei den betroffenen Familien ankommt. Die Staatsregierung erklärt selbst, dass die Reform keine konkrete Höhe der Elternbeiträge vorgibt und verweist auf die Finanzierungsverantwortung der Kommunen und Träger.
Die Gespräche mit Trägern zeigen, dass es vielen Einrichtungen angesichts ihrer jeweiligen Förderbilanz, steigender Personal- und Sachkosten sowie des Wegfalls bisheriger Förderkomponenten kaum möglich sein dürfte, die bisherige Entlastung von 100 Euro aus eigenen Mitteln fortzuführen.
„Für Familien darf die Reform nicht bedeuten, dass sie ab Januar 2027 plötzlich 100 Euro mehr pro Kind und Monat bezahlen müssen. Bei zwei Kindergartenkindern wären das 2.400 Euro zusätzliche Belastung im Jahr. Das wäre gerade in einer Region mit ohnehin hohen Lebenshaltungskosten sozial nicht vertretbar.“
Stadt Starnberg muss jetzt eine tragfähige Lösung erarbeiten
Die SPD Starnberg fordert deshalb, dass die Stadtverwaltung gemeinsam mit den örtlichen Trägern unverzüglich eine belastbare Übersicht über die finanziellen Auswirkungen der Reform erstellt. Dabei muss für jede Einrichtung transparent dargestellt werden:
• welche bisherigen Fördermittel ab 2027 entfallen oder in andere Förderinstrumente übergehen,
• welche Einnahmen aus Qualitätsbonus und Teamkräftepauschale tatsächlich zu erwarten sind,
• wie sich die Reform auf die Betriebskostendefizite der einzelnen Einrichtungen auswirkt,
• welche Elternbeiträge die Träger ab dem 1. Januar 2027 voraussichtlich erheben müssten und
• welcher kommunale Finanzierungsbedarf entsteht, um einen Beitragssprung zu verhindern.
Auf dieser Grundlage muss die Stadt rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der Reform eine Lösung entwickeln. Ziel muss sein, die bisherige Entlastung der Familien in Höhe von 100 Euro pro Kindergartenkind und Monat auch nach dem 1. Januar 2027 zu sichern. Denkbar sind eine Anpassung der kommunalen Defizitvereinbarungen, eine ergänzende Förderung der Träger oder ein städtisches Entlastungsmodell. Die konkrete Ausgestaltung muss rechtssicher, sozial ausgewogen und für alle Träger verlässlich sein.
„Die Stadt Starnberg darf Familien und Träger mit diesem Problem nicht alleinlassen. Wir brauchen keine gegenseitigen Schuldzuweisungen, sondern eine schnelle, transparente und tragfähige Lösung. Gleichzeitig erwarten wir vom Freistaat, dass er die tatsächlichen Folgen seiner Reform ehrlich benennt und nachsteuert, wenn einzelne Einrichtungen oder Familien schlechtergestellt werden.“
Frühkindliche Bildung braucht Verlässlichkeit statt schöner Überschriften
Für die SPD Starnberg bleibt eine gute frühkindliche Bildung eine zentrale Voraussetzung für Chancengleichheit, soziale Teilhabe und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zusätzliche Mittel für Qualität und Personal sind notwendig. Sie dürfen jedoch nicht durch den Wegfall anderer Förderungen relativiert und erst recht nicht durch höhere Elternbeiträge finanziert werden.
„Eine Reform ist nur dann erfolgreich, wenn sie in der Praxis funktioniert. Mehr Geld im Gesamtsystem hilft wenig, wenn einzelne Träger Finanzierungslücken haben und Familien die Rechnung bezahlen. Der Freistaat muss für eine auskömmliche und nachvollziehbare Finanzierung sorgen. Die Stadt Starnberg muss zugleich alles daransetzen, einen Beitragssprung zum 1. Januar 2027 zu verhindern.“
SPD Starnberg
Dürfen wir vorstellen:
Unser neue SPD Fraktion im Starnberger Stadtrat.
Durch euch Wählende haben wir einen Sitz mehr geschafft und haben nun statt 2 3 Personen im Stadtrat.
Christiane, Frank und Teresa freuen sich auf die Arbeit zu dritt im Stadtrat.
DANKE!

Seit heute darf offiziell für die Kommunalwahl 2026 plakatiert werden.
Und wir waren die Ersten – jetzt gehts los!
Mit klaren Zielen, viel Motivation und echtem Einsatz für Starnberg.
Wir wollen zuhören, anpacken und Verantwortung übernehmen.
Gemeinsam gestalten wir die Zukunft vor Ort.
Starnberg hält zusammen!

Nach der Aufstellung unseres Bürgermeisterkandidaten erfolgte viel Zuspruch.
Ein Auszug daraus:
Carmen Wegge – Bundestagsabgeordnete für Starnberg
„Starnberg ist bei Frank in den besten Händen. Gemeinsam bringen wir die Stadt voran.“
Christiane Feichtmeier – Landtagsabgeordnete für Starnberg, Kreisrätin
„Mit Frank Hauser bekommt Starnberg einen Bürgermeister, der Haltung beweist, mutige Entscheidungen trifft und Dinge wirklich ins Rollen bringt.“
Christiane Falk – 3. Bürgermeisterin, Stadträtin
„Frank ist der Richtige für das Starnberger Rathaus: Er bringt Menschen zusammen und weiß, worauf es in der Stadt in den nächsten Jahren ankommt.“
Alle Infos zu unserem Kandidaten findet ihr unter folgendem Link:
https://www.hauser-starnberg.de/


Wir setzen uns ein für eine Fußgängerzone in der südlichen Maximilianstraße. Wir wollen das Bahnhofsareal am See neu gestalten – als Herzstück einer modernen, lebenswerten Stadt. Starnberg neu denken heißt für uns: Stadt und See wieder verbinden, öffentlichen Raum zurückgewinnen und Mobilität, Klimaschutz und Lebensqualität konsequent zusammendenken. Dafür braucht es klare politische Entscheidungen und den Mut zur Veränderung.





