Dr. Klaus Huber, WPS-Stadtrat, versucht auf gerichtlichem Weg zu verhindern, allen Starnberger Bürgern  das Gesprächsprotokoll des Innenministerium mittels einer Postwurfsendung zuzustellen.

Zur Vorgeschichte:

Am 19.01.2017 fand ein Gespräch im Innenministerium zum Thema „B2-Entlastungstunnel“ statt.
Teilnehmer waren neben Vertretern der Behörden selbstverständlich die Bürgermeisterin John und je ein Vertreter aus ALLEN Fraktionen im Stadtrat Starnberg.

Dieses Gespräch fand auf Initiative u.a. der SPD statt, gegen den Willen der Bürgermeisterin.
Das Ziel dieses Gespräches war,  ALLEN Parteien und Gruppierungen Gelegenheit zu geben, alle Fragen zur Planung, Finanzierung und Realisierung des Tunnels, aber auch zu diversen Umfahrungswünsche zu stellen.

 

Über dieses Gespräch wurde vom Innenministerium ein Protokoll gefertigt, das auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden darf. Das von Ministeriumsvertretern unterschriebene Protokoll ist zu finden unter:

http://www.verkehr-starnberg.de/Dateien/Dokumente/127-2017_01_25_IID5_Gespraechsprotokoll_mit_Unterschriften.pdf

Aufgrund der Informationen aus diesem Gespräch entschied sich In der Stadtratssitzung im Februar 2017 eine deutliche Mehrheit des Stadtrates für den Bau des B2-Entlastungstunnels.

Daraufhin gründete sich mit Unterstützung der BI pro Umfahrung (Vorsitzender Dr. Huber) eine neue  Bürgerintiative (Kein Tunnel in Starnberg), die sich gegen den Bau des B2-Tunnels richtet. Ziel: Ein Bürgerbegehren gegen den Bau des B2-Tunnels.
Im Juli diesen Jahres wurde das Bürgerbegehren dem Stadtrat vorgelegt, um dessen Zulässigkeit festzustellen. Herr Dr.Huber (auch Stadtrat)  wurde als einer der Initiatoren des Begehrens, der auch mit seiner Unterschrift das Begehren beantragt, von der Abstimmung über die Zulässigkeit ausgeschlossen wegen persönlicher Beteiligung.

Das Bürgerbegehren wurde von einer großen Mehrheit im Stadtrat als NICHT zulässig erklärt, da im Text der Unterschriftenliste falsche Behauptungen aufgestellt werden.
Um dies auch der Öffentlichkeit zu belegen, wurde beschlossen, das Gesprächsprotokoll aus dem Innenministerium an alle Haushalte in Starnberg zu verteilen. So kann sich jeder Bürger und jede Bürgerin selbst ein Urteil darüber bilden.
An dem Beschluss, das Protokoll in der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, war Herr Dr.Huber auch nicht beteiligt, weil die Bürgermeisterin versäumte, ihn zurück an den Ratstisch zu holen (obwohl der von ihr beauftragte Anwalt an ihrer Seite saß).

Und jetzt will Herr Dr.Huber gerichtlich durchsetzen, dass eben dieses Protokoll aus dem Innenministerium nicht an alle Haushalte verteilt wird, weil er von der Abstimmung ausgeschlossen war. Das stellen sich doch gleich folgende Fragen:

Hätte Dr.Huber GEGEN eine Veröffentlichung eines öffentlichen Protokolls gestimmt?

oder

Möchte Dr.Huber nicht, dass das bereits veröffentlichte Protokoll jetzt ganz bewusst von allen gelesen wird?

Macht alles nichts. Jeder kann es lesen, der das möchte. Hier nochmals der Link

http://www.verkehr-starnberg.de/Dateien/Dokumente/127-2017_01_25_IID5_Gespraechsprotokoll_mit_Unterschriften.pdf

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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